Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Hartei.  Studien  über  attisches  Staatsrecht  and  Urtundenwesen.

87

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und
Urkunden  wesen.
III.
Von
Wilhelm  Härtel,
wirkt.  Mitgliede  der  k.  Akademie  der  Wissenschaften.

Wir  haben  aus  der  Untersuchung  der  probuleumatischen
Formel  und  ihrer  Varianten  (Sitzuugsber.  XCI  S.  183  ff.)  mancherlei ­
  über  parlamentarischen  Usus  erfahren,  aber  nichts  was
uns  in  der  Erkenntniss  des  Unterschiedes  probuleumatischer
Decrete  und  Volksdecrete  mehr  als  die  verschiedene  Sanctionirungsclausel
  förderte;  denn  die  doppelte  Möglichkeit  der  Bedeutung, ­
  welche  man  der  Formel  und  in  dieser  vor  allem  den
Worten  ei?  rrjv  itpdwYjv  sy.x.A7]a(av  oder  ev  r?)  xponf)  ey.y.hyjcha  geben
kann,  wird  durch  keine  der  mitgetheilten  Varianten  unzweideutig
entschieden;  man  kann  annehmen  —  und  das  ist  die  allgemein
getheilte  Ansicht  —,  dass  der  mit  eJ/tjcficOat  ty;  ßouXjj  eingeleitete
Antrag  ganz  und  wörtlich,  wie  er  mitgetheilt  wird,  im  Rath  gestellt
und  ohne  jede  Veränderung,  nachdem  er  hier  angenommen  worden
war,  in  der  Ekklesie  wiederholt  worden  ist,  um  sofort  ein  endgültiges ­
  Votum  des  Demos  zu  provociren,  dass  also  die  ,nächste
Ekklesie'  von  der  Rathssitzung,  in  welcher  der  Antrag  eingebracht
worden  war,  zu  rechnen  ist,  oder  aber,  dass  die  bezüglichen  Anträge ­
  im  Rathe  mit  Rücksicht  auf  die  Vorlage  in  der  Ekklesie
stilisirt  worden  sind  und  der  Demos  über  sie  in  allen  ihren
Theilen  abgestimmt  habe,  so  dass  also  die  nächste  Ekklesie
von  jener  aus,  in  welcher  die  Anträge  eingebracht  wurden,  zu
zählen  wäre.  Aus  jeder  der  beiden  Erklärungen  ergeben  sich
staatsrechtliche  Consequenzen  einschneidender  Art.  Nach  der
ersteren  ist  die  Bule  competent  ohne  vorhergehende  Befragung
des  Demos  jeden  Antrag  fertig  einzubringen,  die  Ekklesie  aber
kann  das  Meritorische.  annehmen,  verwerfen,  amendiren;  nichts
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.