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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Maassen.

In  beiden  folgt  nun  noch  (im  Cod.  XXX.  von  andrer
Hand  geschrieben)  das  Capitulare  Lothar’s  I.  vom  Jahr  846.  1

1  Sitzungsberichte  Bd.  46  S.  68  fg.  und  Bd.  49  S.  310.  Ich  erlaube  mir
hier  eine  Bemerkung  zu  machen,  zu  der  ich  früher  keine  passende  Gelegenheit ­
  gefunden  habe.  Reifferscheid  hat  in  seinen  Mittheilungen  über
die  Bibliotheken  Piemont’s  (Sitzungsberichte  Bd.  68  S.  471  fg.)  auch  den
Cod.  XXX.  des  Domcapitels  von  Novara  beschrieben  (a.  a.  O.  S.  613  fg.).
Er  hat  bei  dieser  Gelegenheit  von  dem  Capitulare  Lothar’s  die  Ueberschrift,
  die  acht  ersten  Worte  des  I.  und  die  fünf  letzten  Worte  des
XIII.  (letzten)  Capitels  und  das  dem  Capitulare  angehängte  Namenverzeichniss
  mitgetheilt.  Dies  war  für  Reifferscheid’s  Zweck  vollkommen
ausreichend.  Dem  verstorbenen  Bluhme  lag  ausser  meiner  Edition  des
Capitulare  in  Bd.  46  (1864)  und  dem  Nachtrag  in  Bd.  49  (1865)  nur
noch  Reifferscheid’s  Beschreibung  des  Cod.  XXX.  in  Bd.  68  der  Sitzungsberichte ­
  (1871)  vor.  Bluhme  hat  mit  diesen  Hülfsmitteln  eine  neue  Ausgabe ­
  in  der  Zeitschrift  für  Rechtsgeschichte  Bd.  11  (1873)  S.  257  fg.
veranstaltet.  Was  zunächst  den  Text  des  Capitulare  betrifft,  so  ist  Bluhme’s
Ausgabe  kaum  eine  verbesserte.  Bluhme  macht  mir  zum  Vorwurf,  dass
ich  u  in  v,  uu  in  w  verwandelte,  ,grosse  Anfangsbuchstaben  bei  persönlichen ­
  oder  Gentilnamen,  bei  Localitäten  und  sogar  (!)  bei  den  davon
abgeleiteten  Adjeetiven*  setzte,  die  Zeilenabschnitte  nicht  anzeigte  u.  s.  w.
Bluhme  hat  daher  überall  n  statt  v,  uu  statt  w  und  durchgehends,  wo  in
meiner  Ausgabe  die  Namen  mit  grossen  Anfangsbuchstaben  Vorkommen,
kleine  gesetzt  (z.  B.  chriati,  popiam,  sarracenorum,  roma  u.  s.  w.),  ein
Vergnügen,  das  sich  natürlich  jeder,  ohne  dass  er  Bluhme’s  Hülfe  dazu
nöthig  hätte,  an  seinem  Schreibtisch  machen  kann.  Uebrigens  würde
ich,  aufrichtig  gesagt,  es  nicht  der  Mühe  werth  halten  darüber  ein
Wort  zu  verlieren.  Aber  Bluhme  hat  es  bei  diesen  unschuldigen  Veränderungen ­
  nicht  bewenden  lassen;  er  hat  seine  Ausgabe  auch  von
Verstössen  nicht  frei  erhalten,  von  denen  einige  schon  gröberer  Art  sind,
wie  z.  B.  hlothari  statt  hlotharii  in  der  Ueberschrift,  suscipiant  statt
accipiant  in  XI  und  existet  statt  existat  in  XII.  In  einer  Ausgabe,  welche
mit  der  Prätention  auftritt  es  besser  als  andre  zu  machen,  dürften
solche  Versehen  nicht  passiren.  Was  nun  weiter  das  Namenverzeichniss
betrifft,  so  hat  Reifferscheid  dieselben  vier  Columnen  gemacht,  wie  sie
im  Cod.  XXX.  Vorkommen.  Ich  habe  so  viele  Absätze  gemacht,  als
Rubriken  sind,  und  die  Namen  in  Blattzeilen  je  unter  die  betreffende
Rubrik  (z.  B.  Haec  sunt  nomina  eorum,  qui  in  Italia  beneficia  habent)
gesetzt.  Da  darüber,  zu  welcher  Rubrik  je  die  einzelnen  Namen  gehören,
kein  Zweifel  sein  kann,  so  war  dies  vollkommen  erlaubt.  Hätte  ich
übrigens  im  Jahr  1864,  wie  jetzt,  eine  genau  die  Figur  des  Verzeichnisses ­
  in  der  älteren  der  beiden  Handschriften  repräsentirende  Copie
gehabt  —  vollkommen  genau  giebt  sie  auch  Reifferscheid’s  Abdruck  nicht
wieder  —,  so  würde  ich  sie  vielleicht  dem  Druck  zu  Grunde  gelegt
haben,  so  wenig  im  Wesen  auch  damit  gewonnen  wäre.  Bluhme  hat
            
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