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Mülilbacher.
überein, 1 die Zahlen, Actum Romae und der Text sind freie
Erfindung; eine Urkunde Karls für Kempten ist nicht vorhanden.
In einer Fälschung für Reichenau findet sich die
Recognition Ego Ernustus cancellarius ad vicem Lubberti archicappellani;
diese an sich unmöglich ist zusammengestoppeltes
Machwerk. 2 Für eine zweite Fälschung Prüms wurde auch
die echte Urkunde nr. 60 benützt. 3 Endlich wurde noch für
das Protokoll der Constitutio de expeditione Romana 4 eine Urkunde
Karls III. verwendet; die Recognition Hemustus notarius
ad vicem Lutwardi cancellarii fände, würde man auf Liutwards
Titel cancellarius Gewicht legen wollen, nur 878 directe Belege; 5
damit wäre der Titel rex im Einklang, 0 unvereinbar aber Actum
Wovmatiae, da Worms dem Reiche Ludwigs III. angehörte.
Sieht man von dem Titel Liutwards wie billig ab, so ist die
Recognition 878—885 möglich; Karl urkundet in Worms 882
Mai 17, 22 und 884 Mai 22 bis Juni 11; das Tagesdatum der
Constitutio VIII id. iun. würde zu beiden Jahren passen. Möglich
dass eine Urkunde aus dieser Zeit benützt wurde, vielleicht
1 Data anno ab ine. domini . . ind. . . anno vero regni piissimi Karoli . .
imperii . .
2 Spur. Sindleoz. nr. 1, Sickel, Acta 2, 435: Den Kanzler Ernust kannte
man aus der diesem verliehenen Urkunde Arnolfs, welche an Keichenau
gekommen, oder auch aus nr. 7; der zweite Theil der Recognition wahrscheinlicher
aus einem Diplom Ludwigs des Deutschen; auch das Siegel,
wurde das Stück auch auf Karl den Grossen gefälscht, hat die Legende
HLVDOWICVS REX.
3 Spur. Prum. Sickel, Acta 2, 432. Gleiche Invoeation, fast gleicher Titel,
Aehnlichkeit der Arenga, Publications- und Datirungsformel; dagegen erinnert
das Actum an B. 827.
Die Annahme Brunners, Wiener Sitzungsber. 51, 433 A. 2, dass
das Spur. s. Mariae in Organo, Sickel, Acta 2, 419, auf eine Urkunde
Karls III. zurückzuführen sei, vermag ich nicht zu theilen; es fehlt jeder
directe Anhaltspunkt.
4 M. G. SS. 2°, 3 vgl. Ficker in den Wiener Sitzungsber. 73, 174; Mone,
Anzeiger 7 (1838), 345 erwähnt zwei weitere Handschriften.
5 Dieselbe Recognition in dem Orig. nr. 7 für Reichenau, 11 für St. Gallen,
Copie nr. 8 für Richgarda.
6 Verderbt zu Karolus divina favente gratia rex Francorum et Fomanorum;
das Monogramm in der Signumzeile verfehlt. Arenga und Publicationsformel
sind gänzlich geändert, in der Corroboration nur geringe Spuren
• der ursprünglichen Form.