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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Mühlbacher.

wurde:  Sane  ndvocatwm  nullum  habeant  nisi  eum  quem  abbatissa
  et  sorores  elegerint,  qui  etiarn  nihil  iuris,  nihil  potestatis,
nihil  servitii  ibi  requirere  praesumat,  nisi  quod  ei  abbatissae  et
sororum  bona  voluntas  constituat.  Wie  die  Immunität  mit  freier
Wahl  formell,  so  ist  die  Bestimmung;  in  Betreff  des  Vogtes
auch  sachlich  ganz  und  gar  unstatthaft,  umso  mehr  als  für
jene  keine  rechtfertigende  Vorurkunde  vorliegt;  dazu  kommt,
dass  die  hier  erzählte  Beisetzung,  der  Königin  Emma  in  diesem
Kloster  mindestens  fraglich  ist. 1  Die  Urkunde  muss  daher  fast
ihrem  gesammten  Inhalte  nach  als  Fälschung  bezeichnet  werden.
Viel  günstiger  aber  liegt  die  Sache  in  Betreff  des  Protokolls; ­
  dieses  ist  ebenso  entschieden  echt  und  ganz  echt.  Der
beste  Beweis  dafür  ist  die  irrige  Indiction,  welche  derselbe
Recognoscent  Amalbert  noch  im  Beginn  des  Jahres  887  führt 2
und  das  durch  ein  italienisches  Original  beglaubigte  Actum
Rotwile,  das  ein  Regensburger  Fälscher  sicher  nicht  erfunden
haben  würde.  Es  war  also  eine  echte  Vorlage  vorhanden,
deren  Protokoll  genau  wiedergegeben  wurde.
Von  einer  Urkunde  für  Gengenbach  ist  nur  ein  Bruchstück ­
  bekannt,  das  Crusius  veröffentlichte. 3  Invocation  und

1  Dümmler.  Ostfränk.  Reich  1,  862  A.  50.  Dagegen  scheint  mir  der  auch
hier  erwähnte  Tausch,  durch  welchen  die  Königin  Emma  Obermünster
von  Bischof  Baturich  von  Regensburg  gegen  das  Kloster  Mondsee  empfing,
durch  die  im  St.  Emmerammer  Chartuiar  überlieferte  Urkunde  Ludwigs
des  Deutschen,  B.  726,  M.  B.  31,  68,  genügend  verbürgt.  Von  dem
interpolirten  Incarnationsjahr  831  abgesehen  halte  ich  diese  für  entschieden
echt;  die  Bedenken  Sickels,  Beitr.  I,  Wiener  Sitzungsber.  36,  350,  entfallen, ­
  wenn  man  die  Urkunde  gemäss  dem  Regierungsjahre  und  der
Indiction  zu  844  setzt;  hier  fügt  sie  sich  auch  anstandslos  ins  Itinerar;
das  Schaltjahr  mag  auch  das  Tagesdatum  XVII  kal.  marcii  veranlasst
haben.  Regensburg  erscheint  'auch  später  im  Besitze  von  Mondsee.
Gegen  die  Einreihung  zu  844  könnte  sprechen,  dass  Baturich  schon  843
August  3  mit  Liuphram  von  Salzburg  einen  Vertrag  über  die  zu  Mondsee ­
  gehörige  Jagd  und  Fischerei  abschliesst,  U.  B.  des  Landes  ob  der
Enns  1,  86;  2,  14  (nach  Oesterr.  Arch.  11,  66  Copie  s.  XII  in  Wien),
der  849  erneuert  wird;  liegt  hier  nicht  ein  Irrthum  in  den  Daten  vor,
so  wurde  vielleicht  B.  726  etwas  später  ausgefertigt.
2  Orig.  154,  156—159.  Das  schön  und  ganz  richtig  gezeichnete  Monogramm
zeigt  dunklere  Tinte;  der  Kreuzschnitt  senkrecht,  ein  Siegel  war  nie
befestigt;  nur  die  Datirung  in  Bücherschrift.
3  Ann.  1,  297  zu  Karl  dem  Grossen  =  Grandidier,  Strasbourg  2 b ,  278.
            
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