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Mühlbache r.
dem ersten italienischen Zuge mit Actum und Ortsangabe versehen
ist; von geringerem Belang ist, dass Inquirins Recognition
erst seit März 878 nachweisbar ist. Diese. Bedenken
mehrt der Text; die Immunitätsformel zeigt eine von allen
anderen Urkunden abweichende und fremdartige Gestalt. Auch
die äusseren Merkmale scheinen geeignet diesen Verdacht zu
bestärken; das Diplom trägt ein Königssiegel, das von dem
bisher bekannten verschieden nach dem bis jetzt vorliegenden
Material sich nicht anderweitig nachweisen lässt; die Schrift
bietet charakteristische Eigenthümlichkeiten, die der Kanzlei
Karls IIL fremd sind. 1
So erschwerend diese Verdachtsgründe zu sein scheinen,
so treten ihnen doch Momente gegenüber, welche die Echtheit
der Urkunde ausser Frage stellen. Zunächst die ganze Fassung
der Urkunde; scharf ausgeprägt und charakteristisch ist sie nur
in den ersten Jahren Karls in Gebrauch und führt allem Anscheine
nach auf einen bestimmten Dictator, vielleicht Liutward
selbst zurück; alle Privilegienbestätigungen der Jahre 877 und
878, für Murbach, St. Gallen und Reichenau tragen ihr Gepräge;
die andere charakteristische Eigenthümlichkeit dieses
Dictats ist in der überwiegenden Anzahl der übrigen Urkunden
1 Der Mittheilung, welche ich der freundlichen Güte von Herrn
Dr. Wartmann verdanke, entnehme ich, dass keine der zahlreichen
St. Galler Urkunden Karls III. von demselben Schreiber geschrieben
sein kann. ,An der Schrift ist dreierlei auffallend. Erstens die schon
stark gebrochenen verlängerten Buchstaben (Oberschäfte); diese erscheinen
sonst erst in den späteren Urkunden Arnolfs und ganz besonders in den
Urkunden Konrads. Zweitens die Form der p, bei denen der in die
Höhe gehende Strich ganz eigentümlich an die untere Stange ansetzt.
Vollständig entsprechend erscheint indess diese Form vereinzelt doch
auch in der letzten Urkunde Karls für St. Gallen (nr. 166). Drittens die
Form von einzelnen — aber wirklich nur einzelnen — o, die ohne jedes
Verständniss der Grundform dieses Buchstabens gemacht scheinen und
an sich unzweifelhaft zu der Vermutung berechtigen würden, dass sie
aus der Hand eines ungeschickten Nachahmers stammen. Allein da diese
vereinzelten Missformen neben der regelmässigen Form der Zahl nach
kaum in Betracht fallen — es sind kaum ein halbes Dutzend in dem
ganzen Stücke — und das einzige paläographische Moment sind, das
einen Verdacht rechtfertigen würde, kann ich ihm keine weitere Bedeutung
beilegen/