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Mühlbacher.
Grunde gegangen zu sein; die Urkunden Karls III. sind fast
vollständig erhalten und mit einer einzigen Ausnahme echt.
Schon der Herausgeber Muratori ' und ältere Forscher
haben die Urkunde für die Michaelskirche in Zena 1 als unecht
erklärt und bemerkt, dass sie mit Ausnahme von zwei Interpolationen
wörtlich mit dem Diplom übereinstimme, welches
denselben Hof an Parma vergabt; 2 der Text und die äussere
Form desselben wurden vom Fälscher verschlechtert. 3
Denselben Nachweis hat Fumagalli für nr. 24 für S. Ambrogio
erbracht, 4 eine ungeschickte Erweiterung der echten
Urkunde nr. 23, von welcher auch ein bedeutender Theil des
Textes und die Datirung entlehnt ist. 5
Die Urkunde für Bobbio 6 zählt zu jener Gruppe Bobbienser
Fälschungen, welche dem Kloster die Grafschaft
sichern sollten; 7 sie sind sämmtlich in Transumpten von 1313, 8
welche wieder aus einem Transumpt von 1172 stammen wollen,
überliefert. Die Fälschung unterliegt nicht dem mindesten
Zweifel, sie ist möglichst plump und ungeschickt; es reicht hin
1 nr. 19 vgl. Tiraboschi Nonantula 1, 237, Modena l b , 52, Afto, Parma
1, 297, Dümmler, Ostfränk. Reich 2, 111 A. 75.
2 nr. 17; auch die Echtheit dieses Diploms wurde von Tiraboschi angegriffen,
doch ohne stichhältigen Grund.
3 So folgt im angeblichen Original nach der Corroboration zuerst die
Datirung, dann die Recognition — diese mit dem Zusatz archicancellarii
piissimi regis rec. et signavit — und zuletzt erst die königliche
Unterschrift in zwei Zeilen.
4 C. d. 485 A. 1 vgl. Muratori, Ant. 1, 1025, Cod. Langob. 644. Die Fälschung
in Copie s. XII erhalten.
5 Die Strafformel ■—- . . conatus eins apud omnipotentem reus maneat
u. s. w. — die Recognition •— signum domni Ansprandi cancellarii —
und die fünf Unterfertiger, darunter ein Cardinal Risus, selbständiges
Machwerk.
e nr. 78.
2 B. 596, 1403.
8 So Bethmann M. G.; die M. P. chartae geben s. XIII an, Archiv 5, 324
s. XIV oder XV. Bethmann erwähnt noch, der transumirende Notar bemerke
zu nr. 78, das Siegel sei von Blei — in der Corroboration ist wie
in der auf Lothars I. Namen gefälschten Urkunde B. 596 das sigillum
plumbeum angekiindigt — ,der Kaiser auf dem Thron mit dem Lilienscepter,
auf der anderen Seite Karolus d. gratia imp. aug.‘ also auch
gefälschte Bulle.