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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Mühlbacher.

Grunde  gegangen  zu  sein;  die  Urkunden  Karls  III.  sind  fast
vollständig  erhalten  und  mit  einer  einzigen  Ausnahme  echt.
Schon  der  Herausgeber  Muratori  '  und  ältere  Forscher
haben  die  Urkunde  für  die  Michaelskirche  in  Zena 1  als  unecht
erklärt  und  bemerkt,  dass  sie  mit  Ausnahme  von  zwei  Interpolationen ­
  wörtlich  mit  dem  Diplom  übereinstimme,  welches
denselben  Hof  an  Parma  vergabt; 2  der  Text  und  die  äussere
Form  desselben  wurden  vom  Fälscher  verschlechtert. 3
Denselben  Nachweis  hat  Fumagalli  für  nr.  24  für  S.  Ambrogio
  erbracht, 4  eine  ungeschickte  Erweiterung  der  echten
Urkunde  nr.  23,  von  welcher  auch  ein  bedeutender  Theil  des
Textes  und  die  Datirung  entlehnt  ist. 5
Die  Urkunde  für  Bobbio 6  zählt  zu  jener  Gruppe  Bobbienser
  Fälschungen,  welche  dem  Kloster  die  Grafschaft
sichern  sollten; 7  sie  sind  sämmtlich  in  Transumpten  von  1313, 8
welche  wieder  aus  einem  Transumpt  von  1172  stammen  wollen,
überliefert.  Die  Fälschung  unterliegt  nicht  dem  mindesten
Zweifel,  sie  ist  möglichst  plump  und  ungeschickt;  es  reicht  hin

1  nr.  19  vgl.  Tiraboschi  Nonantula  1,  237,  Modena  l b ,  52,  Afto,  Parma
1,  297,  Dümmler,  Ostfränk.  Reich  2,  111  A.  75.
2  nr.  17;  auch  die  Echtheit  dieses  Diploms  wurde  von  Tiraboschi  angegriffen, ­
  doch  ohne  stichhältigen  Grund.
3  So  folgt  im  angeblichen  Original  nach  der  Corroboration  zuerst  die
Datirung,  dann  die  Recognition  —  diese  mit  dem  Zusatz  archicancellarii
  piissimi  regis  rec.  et  signavit  —  und  zuletzt  erst  die  königliche
Unterschrift  in  zwei  Zeilen.
4  C.  d.  485  A.  1  vgl.  Muratori,  Ant.  1,  1025,  Cod.  Langob.  644.  Die  Fälschung ­
  in  Copie  s.  XII  erhalten.
5  Die  Strafformel  ■—-  .  .  conatus  eins  apud  omnipotentem  reus  maneat
u.  s.  w.  —  die  Recognition  •—  signum  domni  Ansprandi  cancellarii  —
und  die  fünf  Unterfertiger,  darunter  ein  Cardinal  Risus,  selbständiges
Machwerk.
e  nr.  78.
2  B.  596,  1403.
8  So  Bethmann  M.  G.;  die  M.  P.  chartae  geben  s.  XIII  an,  Archiv  5,  324
s.  XIV  oder  XV.  Bethmann  erwähnt  noch,  der  transumirende  Notar  bemerke ­
  zu  nr.  78,  das  Siegel  sei  von  Blei  —  in  der  Corroboration  ist  wie
in  der  auf  Lothars  I.  Namen  gefälschten  Urkunde  B.  596  das  sigillum
plumbeum  angekiindigt  —  ,der  Kaiser  auf  dem  Thron  mit  dem  Lilienscepter,
  auf  der  anderen  Seite  Karolus  d.  gratia  imp.  aug.‘  also  auch
gefälschte  Bulle.
            
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