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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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M  ühlb  ach  er.

freiem  Eigen. 1  Darauf  folgt  mit  Insuper  confirmanms  et  munitissima
  tuitione  stcibilimus  Besitz-  und  Immunitätsbestätigung.
Sind  schon  die  praecepta  et  immun  itates  genannter  Langobardenkönige ­
  und  die  chartae  immunitatis  et  conßrmationis  des  excellentissimus
  Imperator  Karolus  und  seiner  Nachfolger  als  sachlich
unmöglich  zu  verwerfen,  so  nicht  minder  die  Verleihungen  ut
nuttus  .  .  hostalitium  praesumat  mansionaticum  peragere  oder
concedentes  omne  teloneum  vel  curaturam  infra  praefatas  curtes
ac  omnem  iuris  honorem  iurisdictionem  et  potestatem  et  omnium
venationum  honores  und  das  erst  seit  Berengar  und  zwar  ausschliesslich ­
  für  Kirchen  gewährte  Recht  Befestigungen  anzulegen. ­
 2  Dagegen  erinnert  die  hier  eingeschaltete  Formel  ut
mdlus  dux  marchio  comes  gastaldio  vel  minister  puhlicus  .  .  quamlibet
  molestationem  inferre  audeat  an  echte  Mundbriefe,  welche
sich  hier  mit  italienischen  Schenkungen  berühren. 3  Das  Protokoll ­
  mit  richtiger  Recognition 4  sowie  die  Intervention  Liutwards
  mit  dem  unbeanstandbaren  Titel  Vercellensis  ecclesiae
episcopus  nosterque  summus  consiliarius  et  archicancellarius  und
Wibods  von  Parma  stellen  eine  echte  Vorlage  aus  der  Kanzlei
Karls  III.  ausser  Frage;  diese  war  eine  für  Italien  ausgestellte
Schenkung  zu  freiem  Eigen,  vielleicht  mit  Mundium;  ob  deren
Empfänger  wirklich  Adelbert  hiess  und  ob  er,  wie  hier  angegeben ­
  wird,  ein  Neffe  Wibods  von  Parma  gewesen,  muss
dahingestellt  bleiben;  das  letztere  würde  durch  die  Intervention
an  Wahrscheinlichkeit  gewinnen.  Für  Protokollfragen  wird
dieses  Stück  den  Werth  einer  allerdings  nicht  besonders  verlässlichen ­
  Copie  beanspruchen  dürfen.
Bedenken  erregt  ferner  die  Urkunde  für  Farfa,  welche
Gregor  von  Catina  überliefert  und  Karl  dem  Grossen  zuschreibt; 5

1  Nach  italienischer  Sitte  mit  Einfügung  der  haeredes;  dazu  überall  die
consortes  interpölirt.
2  In  Folge  der  Ungarneinfälle  vgl.  B.  1325,  1347,  1354.  Die  Formel  dürfte
jedoch  auf  eine  echte,  wenn  auch  spätere  Urkunde  hinweisen.
3  Vgl.  den  Mundbrief  nr.  98,  die  Schenkung  nr.  85.
4  Nur  Inquirinus  verderbt  in  Acquirinus  wie  in  nr.  89  durch  einen  Lesefehler ­
  in  Viquirinus.
5  nr,  34;  schon  von  Mabillon,  Ann.  3,  228  und  dann  von  Muratori  für
Karl  III.  vindicirt  vgl.  Sickel,  Acta  2,  391.
            
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