Die Urkunden Karls III.
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beliebten Verräther Judas. Ebenso wenig vermag ich die
Echtheit der zweiten Strafformel mit Ausnahme der Worte
si quis .. hoc nostrum praeceptum in magno vel in parvo 1 irrumpere
temtaverit (presumserit) upd mitte mancosos auri obrizi . . componat
anzuerkennen. Aus der ursprünglichen Strafformel scheint
man zwei gemacht, für die eine hauptsächlich den Vordersatz,
die Strafsumme für die andere verwendet zu haben. Der
Schwerpunkt der letzteren liegt aber darin, dass das Kloster,
würde der Bischof sich unberechtigte Eingriffe erlauben, an
den Kaiser übergehen sollte; es genügt darauf hinzuweisen,
dass die Urkunde in einer Prozessschrift überliefert ist. 2 Data
und Actum sind durch das Diplom vom selben Tage für Farfa
sicher gestellt.
Campi veröffentlichte eine Urkunde für Ädelbert de Ruzzolo,
3 die Böhmer als Fälschung nicht in die Regesten aufnahm.
Das Protokoll ist durchaus echt, von den Jahresangaben
nur eine unrichtig; wenn sie sich nicht ins Itinerar fügt, so
reicht dies nicht hin sie deshalb zu verwerfen. 1 Ebenso ist
Arenga, 3 Publicationsformel und Corroboration genuin, in der
Strafformel nur ein Ausdruck zu beanstanden; 6 selbst ein auffallendes
Epitheton des Textes ist anderweitig belegt. 7 Der
erste Theil, eine Schenkung, ist mit Ausnahme des Zusatzes
de Ruzzolo illustri viro . . eiusque consortibus durchaus unbedenklich,
die Formeln die regelrechten einer Schenkung zu
1 Eine Analogie dafür in Orig. nr. 17 ex parte vel in toto.
2 Dem entspricht es auch, dass in dem Satze, das Kloster sei von jeder
Leistung für die vom Kaiser und Bischof geschenkten Güter befreit nisi
annualiter s. Romanae ecclesiae solidos X quod pvaedictus episcopus constituerit
reddendum das eine Wort Romanae statt Firmanae gefälscht ist.
3 nr. 71 vgl. St. *3462 und Sickel, Beitr. V, Wiener Sitzungsber. 49, 325
A. 3. Als Quelle gibt Campi an penes dominos de Rizzolis.
4 Auch mit einer Emendation von XII kal. mart. in XII kal. mal. wäre
nichts gewonnen; am 5. April d. J. urkundet Karl in Regensburg, am
7. Mai in Verona, am 20. April war er also noch auf dem Zuge
durch Tirol.
5 Si petitiones fidelium nostrorum iuste rectaque petentium audimus, procul
dubio eos alacriores reddimus in nostrum servitium. Arenga für Schenkungen
= nr. 17.
6 . . eiusque consortibus.
7 flendae memoriae Hlotarius vgl. nr. 39,