Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

477

beliebten  Verräther  Judas.  Ebenso  wenig  vermag  ich  die
Echtheit  der  zweiten  Strafformel  mit  Ausnahme  der  Worte
si  quis  ..  hoc  nostrum  praeceptum  in  magno  vel  in  parvo 1  irrumpere
temtaverit  (presumserit)  upd  mitte  mancosos  auri  obrizi  .  .  componat
  anzuerkennen.  Aus  der  ursprünglichen  Strafformel  scheint
man  zwei  gemacht,  für  die  eine  hauptsächlich  den  Vordersatz,
die  Strafsumme  für  die  andere  verwendet  zu  haben.  Der
Schwerpunkt  der  letzteren  liegt  aber  darin,  dass  das  Kloster,
würde  der  Bischof  sich  unberechtigte  Eingriffe  erlauben,  an
den  Kaiser  übergehen  sollte;  es  genügt  darauf  hinzuweisen,
dass  die  Urkunde  in  einer  Prozessschrift  überliefert  ist. 2  Data
und  Actum  sind  durch  das  Diplom  vom  selben  Tage  für  Farfa
sicher  gestellt.
Campi  veröffentlichte  eine  Urkunde  für  Ädelbert  de  Ruzzolo,
 3  die  Böhmer  als  Fälschung  nicht  in  die  Regesten  aufnahm. ­
  Das  Protokoll  ist  durchaus  echt,  von  den  Jahresangaben
nur  eine  unrichtig;  wenn  sie  sich  nicht  ins  Itinerar  fügt,  so
reicht  dies  nicht  hin  sie  deshalb  zu  verwerfen. 1  Ebenso  ist
Arenga, 3  Publicationsformel  und  Corroboration  genuin,  in  der
Strafformel  nur  ein  Ausdruck  zu  beanstanden; 6  selbst  ein  auffallendes ­
  Epitheton  des  Textes  ist  anderweitig  belegt. 7  Der
erste  Theil,  eine  Schenkung,  ist  mit  Ausnahme  des  Zusatzes
de  Ruzzolo  illustri  viro  .  .  eiusque  consortibus  durchaus  unbedenklich, ­
  die  Formeln  die  regelrechten  einer  Schenkung  zu

1  Eine  Analogie  dafür  in  Orig.  nr.  17  ex  parte  vel  in  toto.
2  Dem  entspricht  es  auch,  dass  in  dem  Satze,  das  Kloster  sei  von  jeder
Leistung  für  die  vom  Kaiser  und  Bischof  geschenkten  Güter  befreit  nisi
annualiter  s.  Romanae  ecclesiae  solidos  X  quod  pvaedictus  episcopus  constituerit
  reddendum  das  eine  Wort  Romanae  statt  Firmanae  gefälscht  ist.
3  nr.  71  vgl.  St.  *3462  und  Sickel,  Beitr.  V,  Wiener  Sitzungsber.  49,  325
A.  3.  Als  Quelle  gibt  Campi  an  penes  dominos  de  Rizzolis.
4  Auch  mit  einer  Emendation  von  XII  kal.  mart.  in  XII  kal.  mal.  wäre
nichts  gewonnen;  am  5.  April  d.  J.  urkundet  Karl  in  Regensburg,  am
7.  Mai  in  Verona,  am  20.  April  war  er  also  noch  auf  dem  Zuge
durch  Tirol.
5  Si  petitiones  fidelium  nostrorum  iuste  rectaque  petentium  audimus,  procul
dubio  eos  alacriores  reddimus  in  nostrum  servitium.  Arenga  für  Schenkungen ­
  =  nr.  17.
6  .  .  eiusque  consortibus.
7  flendae  memoriae  Hlotarius  vgl.  nr.  39,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.