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Mü lilbaclier.
sich diese Arbeit hauptsächlich mit der formellen Seite der
Urkunden, so handelt es sich hier zunächst nur darum die
gewonnenen Ergebnisse an verdächtigen Stücken zu verwerthen
und darüber Rechenschaft zu geben, weshalb ich gewisse
Stücke nicht benützt, in anderer Richtung doch wieder herangezogen
habe. Es ist also das Formelle der Urkunden, das
ich in erster Linie im Auge behalten zu müssen meine; das
Sachliche kann dabei nicht ganz unberücksichtigt bleiben, hier
aber wird theilweise der Hinweis auf andere Arbeiten genügen.
Auch davon darf ich wohl absehen, wenn diese oder jene Urkunde
aus unzureichenden Gründen wie etwa wegen Nichteinfügens
in das Itinerar, wegen Widersprüche in der Datirung
oder wegen vereinzelter äusserer Merkmale beanstandet wurde;
auf solche Bedenken wurde gelegentlich verwiesen.
Dem viel gebrauchten und viel missbrauchten Worte Fälschung
gegenüber war die strenge Sichtung, welche Ficker
jüngsthin vorgenommen, 1 im vollsten Rechte; eine wissenschaftliche
Reaction, die den Werth der vielfach auf subjectiver
Grundlage ruhenden Kriterien richtig stellte und der Forschung
neue Wege wies, war zur NothWendigkeit geworden. Seihst
die äusseren Merkmale allein können nicht immer absolut entscheiden,
2 auch den inneren Merkmalen muss man eine erhöhte
Bedeutung zuerkennen. In seltenen Fällen nur wird aber eine
Fälschung ohne jede echte Vorlage, wenn auch gerade nicht
aus der angeblichen Kanzlei, fabricirt worden sein; es tritt
daher die Aufgabe heran die echten Theile auszuscheiden, sie
bei Arbeiten über einen bestimmten Zeitraum auch in Stücken,
welche für eine frühere Zeit adaptirt wurden, aufzusuchen.
Von vorneherein ist wenigstens wahrscheinlich, dass das Protokoll
nicht verunechtet wurde, ausser insofern es galt die
Urkunde für einen anderen Herrscher, für eine andere Zeit
zurechtzulegen, dass man auch dann nur das änderte, was
diesem nächsten Zwecke entsprach. Die Verunechtung hatte
ihr vorzüglichstes Interesse am Texte der Urkunde. 3
1 Urkundenlehre 1, 5.
2 Sickel, Kaiserurk. 7 vgl. Ficker, Urkundenlehre 1, 30.
3 Vgl. Ficker, Urkundenlehre 1, IG. Auf einen interessanten Beleg hat
Sickel, Neues Archiv 3, 657, aufmerksam gemacht; in der Urkunde Karls