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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

473

9.
Fälschungen  und  zweifelhafte  Urkunden.
Soll  eine  Besprechung  von  Fälschungen  dem  geschichtlichen ­
  Interesse  vollkommen  gerecht  werden,  so  muss  sie  ihren
Gegenstand  nicht  nur  nach  der  negativen,  sondern  auch  nach
der  positiven  Seite  erschöpfen;  sie  darf  sich  nicht  damit  begnügen ­
  nachzuweisen,  dass  eine  Urkunde  gefälscht  sei,  sie  soll
auch  versuchen  darzulegen,  wann,  mit  welchen  Mitteln,  zu
welchem  Zwecke  sie  gefälscht  wurde.  Von  dieser  Ausdehnung
der  Untersuchung  glaube  ich  absehen  zu  dürfen;  beschäftigte

Urkunden  dieses  Kaisers  auf.  Dagegen  führt  Karl  der  Kahle  diese  Titel
nicht;  auch  in  den  Mandaten,  Capitularien  und  Briefen  lautet  er  dei
gratia  rex  (imp.  aug.J.  Es  scheinen  mir  indess  sachliche  Bedenken  gegen
die  Zuweisung  dieser  Mandate  an  Karl  III.  zu  obwalten;  von  diesem  ist
keine  einzige  Urkunde  für  jenes  Kloster  erhalten,  dagegen  mehrere  von
Karl  dem  Kahlen  B.  1579,  1645,  1646,  1671,  1719,  1720  (auch  d’Arbois
de  Jubainville  Ducs  de  Champagne  1,  440),  Bouquet  8,  549  und  eine
ungedruckte  Urkunde  (Abschrift  Arndts  M.  G.),  in  der  Karls  Kanzler
Adalgar  als  Abt  des  Klosters  erscheint,  sämmtlich  in  demselben  Chartular
  überliefert.  Die  in  dem  einen  Mandat  genannten  Güter  Ledriciacicurtis
  und  Taria  werden  von  Karl  dem  Kahlen  B.  1646  bestätigt,  die  in
dem  anderen  genannten  Givoldicurtis  und  Olonna  in  B.  1645  und  1671
(Verunechtung  von  B.  1645,  Drucke  unbrauchbar)  erwähnt.  Die  Adressaten ­
  der  beiden  Mandate  sind,  da  an  den  in  einem  Placitum  von  821  genannten ­
  Grafen  Aledramn,  der,  wenn  derselbe,  nach  B.  1720  (bei  Bouquet
8,  591  irrig  anno  XXIV  regni  und  darnach  Böhmer  ca.  864)  und  Bouquet
8,  547  allerdings  schon  854  gestorben  war,  wegen  der  jüngeren  Form
der  Mandate  nicht  gedacht  werden  kann,  unter  Karl  dem  Kahlen  ebenso
gut  unterzubringen  als  unter  Karl  III.;  ein  Graf  Aledrann  wird  noch  in
einer  undatirten  Urkunde  Karls  des  Kahlen,  d’Arbois  de  Jubainville  Ducs
de  Champagne  1,  438,  genannt,  während  der  in  dem  Diplom  Karls  III.
für  Chälons  erwähnte  Graf  Aledramisus  eine  andere  Persönlichkeit  zu
sein  scheint.  Auch  ein  Mandat  Karls  des  Kahlen,  Diago  Condes  de  Barcelona ­
  f.  02',  trägt  die  Grussformel  der  beiden  Schriftstücke.  Ich  betrachte ­
  es  daher  als  zweifelhaft,  welchem  der  beiden  Herrscher  jene
Mandate  zuzuschreiben  sind  und  habe  sie  deshalb  auch  nicht  in  das
Verzeichniss  der  Urkunden  Karls  III.  aufgenommen.  Ich  erwähne  noch,
dass  beide  mit  mandamus  atque  precipimus  beginnen  und  mit  sicut  de
nostra  gratia  vis  (vultis)  gaudere  scliliessen;  das  von  d’Arbois  de  Jubainville
veröffentlichte  nennt  sieh  ausdrücklich  mandatuni.
Sitaungsber.  d.  phil.-hist.  CI.  XCII.  Bd.  II.  Hft.

31
            
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