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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

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dessen  Verleihungen  auch  eine  gewisse  Gleichförmigkeit,  so  ist
diese  doch  mehr  eine  sachliche  als  eine  formelle;  es  fehlte,
als  man  dieses  Vorrecht  auch  auf  Kirchen  auszudehnen  begann,
an  einer  codificirten  Formel  und  es  blieb  die  Stilisirung  des
Einzelfalls  massgebend.  Dies  gilt  auch  für  einige  andere
Urkunden  besonderen  Inhalts,  wie  etwa  eine  Zinsbefreiung
oder  die  Competenzbestimmung  der  Richter  und  Notare  eines
italienischen  Klosters. 1
Wie  in  Deutschland  mit  der  Immunität  häufig  das  Wahlprivileg ­
  verbunden  wurde,  so  Besitzbestätigung  in  Urkunden
für  Italien  und  Westfrancien; 2  nur  ausnahmsweise  und  in  anderer
Form  geschieht  dies  auch  in  Diplomen  für  Deutschland. 3  Nach
Landesbrauch  bringen  jene  auch  bei  Bestätigung  des  Gesammtbesitzes
  —  man  nannte  diese  in  Westfrancien  pancarta  1  —
sehr  detaillirte  Angaben  und  vollständige  Aufzählung  der  liegenden ­
  Güter,  öfters  auch  mit  genauer  Bestimmung  der  Grenzlinien. ­
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1  Orig.  nr.  172,  160.  Das  Münzprivileg  für  Langres  nr.  156  besitzt  eine
Vorurkunde  Karls  des  Kahlen,  Perard  pr.  48,  dagegen  ist  jene  von
nr.  165,  Beschränkung  der  Heerbannspflicht  für  Korvei,  verloren.  Zollbriefe ­
  aus  der  Kanzlei  Karls  III.  sind  nicht  überliefert;  Zollfreiheit  wird
wie  in  nr.  150  nur  als  Annex  der  Immunität  gewährt  gleich  dem  Marktrechte ­
  in  nr.  39.  Ausser  den  königlichen  Priicepten  werden  auch  noch
päpstliche  Privilegien  —  in  nr.  125,  176  auch  ein  bischöfliches  —  in  Urkunden ­
  für  Italien  —  nr.  13,  87  hier  Besitzverhältnisse  betreffend  —
und  für  Westfrancien,  wo  sich  dieser  Brauch  schon  eingebürgert  —
nr.  123,  141,  146  —  bestätigt;  deutschen  Urkunden  ist  dieser  Gebrauch ­
  fremd.
2  Für  Italien  nr.  13,  23,  47,  57,  83,  92-94,  112  vgl.  Sickel,  Beitr.  III.
Wiener  Sitzungsber.  47,  204,  ohne  Immunität  nr.  17.  38,  49,  51,  80,
87  (für  Piacenza,  Immunität  nr.  39),  82  (für  Reggio,  Immunität  nr.  83),
127.  Für  Westfrancien  nr.  124,  141,  146,  147,  149,  150,  167,  ohne
Immunität  nr.  118,  119,  123,  142.
3  Orig.  nr.  73  für  St.  Felix  und  Regula  in  Zürich,  selbständige  Stilisirung
ohne  Besitzdetails  und  Immunitätsformel  vgl.  nr.  153  für  Passau.
4  Corroborantes  denuo  pancartam  super  Omnibus  rebus,  nr.  141  aus  der
Vorurk.,  detulerunt  praeceptum  .  .  quod  pancartam  vocant  nr.  146.  Pancarta ­
  in  Urkunden  Karls  des  Kahlen  Tardif  126,  Bouquet  8,  564  u.  ö.
5  Grenzangaben  in  nr.  36,  38,  80  für  Italien,  ausnahmsweise  aus  der  Vorlage ­
  nr.  61  für  Metten;  diese  besonders  auch  in  Urkunden  für  Siiditalien
  und  Aquitanien;  Detaillirung  des  Gesammtbesitzes.  nr.  119,
124  u.  ö.
            
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