Die Urkunden Karls III.
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Immunität mit freier Wahl, 1 häufig mit Besitzbestätigung verbunden,
2 diese etwa wieder mit Inquisitionsverleihung, 3 die
Schenkung mit einem Mundbriefe 4 oder sie knüpft sich an die
Bestätigung einer Stiftungsurkunde 5 oder an eine Begünstigung
in Betreff des Heerbanns an; 6 in einem anderen auch
sonst nicht sehr seltenen Falle ist nur das Object der Einigungspunkt,
ein Kloster wird dem zeitweiligen Inhaber bestätigt
und jenem nach dessen Tode zugleich freie Abtwahl
zugesichert. 7 Bei Besitzurkunden, mögen sie Bestätigung oder
Schenkung sein, ist die Formel für Gewere in der Regel dieselbe;
zwischen Schenkungen an Genossenschaften und Private
weist jedoch das Formular einen wesentlichen Unterschied auf,
aber selbst dieser wird nicht immer eingehalten.
Bei Besprechung der sachlichen Formeln einer bestimmten
Kanzlei . entfallen als nicht originell die Urkunden, welche
ihre Vorlage wörtlich oder mit unwesentlichen Zusätzen wiederholen.
8 Dagegen werden formell wesentliche Abweichungen
von der Vorurkunde sowie Diplome, die selbständige Stilisirung
aufweisen, besondere Beachtung beanspruchen. Ich folge
dem sachlichen Eintheilungsschema in Roziere, Recueil des
formules, im Interesse der Uebersichtlichkeit nur in einzelnem
davon abweichend.
Die Mundbriefe werden seit Ludwig dem Frommen
immer seltener 9 und beschränken sich vornehmlich auf Italien.
Doch die alten Formulare sind ausser Geltung gekommen, es
haben sich neue Formeln gebildet. 10 Die technischen Bezeich-1
nr. 6, 7, 105, mit dem Privileg des gebannten Eides nr. 16G.
2 nr. 13, 23, 31 u. ö.
3 nr. 48 vgl. 160, mit Walilprivileg nr. 106.
4 nr. 85.
5 nr. 176.
0 nr. 165.
7 nr. 65 vgl. 48.
8 So nr. 20, 59, 64, 67, 81, 94, 102, 175 = B. 556, 855, L 202, B. 892,
639 (= 572), 1792, 886, Wilmans 188: aus der Kanzlei Karls nr. 9 =
12, 6 = 69.
9 Sickel, Beitr. III, Wiener Sitzungsber. 47, 259.
10 B. 640, Cod. Langob. 324, Orig, in Brescia, der einzige von Ludwig II.
erhaltene Mundbrief vgl. Siekel a. a. O.; eine von diesem nicht berührte
Schenkung mit mundium in der Urkunde Karlmanns B. 875, Cod. Langob.
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