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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

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Immunität  mit  freier  Wahl, 1  häufig  mit  Besitzbestätigung  verbunden, ­
 2  diese  etwa  wieder  mit  Inquisitionsverleihung, 3  die
Schenkung  mit  einem  Mundbriefe 4  oder  sie  knüpft  sich  an  die
Bestätigung  einer  Stiftungsurkunde 5  oder  an  eine  Begünstigung ­
  in  Betreff  des  Heerbanns  an; 6  in  einem  anderen  auch
sonst  nicht  sehr  seltenen  Falle  ist  nur  das  Object  der  Einigungspunkt, ­
  ein  Kloster  wird  dem  zeitweiligen  Inhaber  bestätigt ­
  und  jenem  nach  dessen  Tode  zugleich  freie  Abtwahl
zugesichert. 7  Bei  Besitzurkunden,  mögen  sie  Bestätigung  oder
Schenkung  sein,  ist  die  Formel  für  Gewere  in  der  Regel  dieselbe; ­
  zwischen  Schenkungen  an  Genossenschaften  und  Private
weist  jedoch  das  Formular  einen  wesentlichen  Unterschied  auf,
aber  selbst  dieser  wird  nicht  immer  eingehalten.
Bei  Besprechung  der  sachlichen  Formeln  einer  bestimmten
Kanzlei  .  entfallen  als  nicht  originell  die  Urkunden,  welche
ihre  Vorlage  wörtlich  oder  mit  unwesentlichen  Zusätzen  wiederholen. ­
 8  Dagegen  werden  formell  wesentliche  Abweichungen
von  der  Vorurkunde  sowie  Diplome,  die  selbständige  Stilisirung
  aufweisen,  besondere  Beachtung  beanspruchen.  Ich  folge
dem  sachlichen  Eintheilungsschema  in  Roziere,  Recueil  des
formules,  im  Interesse  der  Uebersichtlichkeit  nur  in  einzelnem
davon  abweichend.
Die  Mundbriefe  werden  seit  Ludwig  dem  Frommen
immer  seltener 9  und  beschränken  sich  vornehmlich  auf  Italien.
Doch  die  alten  Formulare  sind  ausser  Geltung  gekommen,  es
haben  sich  neue  Formeln  gebildet. 10  Die  technischen  Bezeich-1

  nr.  6,  7,  105,  mit  dem  Privileg  des  gebannten  Eides  nr.  16G.
2  nr.  13,  23,  31  u.  ö.
3  nr.  48  vgl.  160,  mit  Walilprivileg  nr.  106.
4  nr.  85.
5  nr.  176.
0  nr.  165.
7  nr.  65  vgl.  48.
8  So  nr.  20,  59,  64,  67,  81,  94,  102,  175  =  B.  556,  855,  L  202,  B.  892,
639  (=  572),  1792,  886,  Wilmans  188:  aus  der  Kanzlei  Karls  nr.  9  =
12,  6  =  69.
9  Sickel,  Beitr.  III,  Wiener  Sitzungsber.  47,  259.
10  B.  640,  Cod.  Langob.  324,  Orig,  in  Brescia,  der  einzige  von  Ludwig  II.
erhaltene  Mundbrief  vgl.  Siekel  a.  a.  O.;  eine  von  diesem  nicht  berührte
Schenkung  mit  mundium  in  der  Urkunde  Karlmanns  B.  875,  Cod.  Langob.
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