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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

420  Mühlbacher.
hier  macht  sich  fremdländischer  Einfluss  geltend;  wie  die  italienischen ­
  Urkunden  schwülstigere  Manier  zeigen,  so  trägt  eine
Schenkung 1  eine  nur  in  der  westfränkischen  Kanzlei  in  Gebrauch ­
  gebliebene  Arenga,  welche  den  Namen  der  Beschenkten
in  sich  aufnimmt.
Die  Arengen  der  verschiedenen  Urkundengattungen  zeigen
allerdings  ein  mehr  oder  weniger  bestimmtes  Gepräge;
aber  ihre  Formeln  von  Gewährung  der  Bitte,  von  dem  dafür
zu  hoffenden  Lohn,  der  Pflicht  des  Herrschers  und  der  königlichen ­
  Huld  sind  in  der  Regel  so  allgemein  gehalten,  dass  dieselbe ­
  Arenga  auch  für  Diplome  verschiedenen  Inhalts  verwendbar ­
  bleibt.  Am  schärfsten  kennzeichnen  sich  indess  die
Arengen  in  Verleihungen  für  geistliche  Genossenschaften  und
Privatpersonen.  Dies  namentlich  in  Schenkungen.  Wird  hier
als  Grund  der  Freigebigkeit  die  Sicherung  der  Treue  betont,
so  dort  die  Erlangung  des  ewigen  Lohnes; 2  regelmässig  werden
die  h.  Orte,  die  geistliche  Würde  der  Beschenkten  erwähnt.
Dieser  Unterschied  ist  auch  in  der  Kanzlei  Karls  III.  ziemlich
regelmässig  eingehalten.  Doch  auch  hier  lässt  sich  strenge
Folgerichtigkeit  vermissen.  Wenn  etwa  eine  Verleihung  zu
lebenslänglichem  Nutzgenuss  die  für  Schenkungen  an  Kirchen
übliche  Arenga  trägt, 3  während  eine  andere  mit  jener  der
Schenkungen  an  Private  ausgestattet  wird, 4  so  mag  dies  unwesentlich ­
  sein,  da  jenes  Gut  schliesslich  doch  der  Kirche  zufallen ­
  sollte.  Aber  auch  eine  Besitzbestätigung  für  Parma
zeigt  die  Arenga  der  Schenkungsurkunden  für  Private; 5  dieselbe ­
  ist  nur  wenig  erweitert  sogar  einer  Privilegienbestätigung

westfränkisch,  vgl.  Bouquet  8,  496,  B.  1679,  1681,  1689,  1768,  1802,
1813,  1826.
1  nr.  145.
2  Vgl.  Roziere  nr.  146,  565;  141,  144.
3  Si  locis  deo  dicatis  aliquid  ex  nostra  largitate  conferimus  .  .  nr.  74.
4  nr.  129.
5  Si  ßdelium  nostrorum  petitionibus  pio  affectu  conmlimus,  morem  praedecessorum
  nostrorum  sequimur  et  eos  alacriores  in  nostrum  reddimus  serviciitm.
  nr.  17,  fast  gleich  Roziere  nr.  144;  dieselbe  Arenga  mit  unwesentlichen ­
  Varianten  in  Schenkungen  für  Privatpersonen  nr.  40,  88,  117,
138,  159,  172,  aber  auch  in  einer  Preeariebestätigung  nr.  63.
            
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