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hier macht sich fremdländischer Einfluss geltend; wie die italienischen
Urkunden schwülstigere Manier zeigen, so trägt eine
Schenkung 1 eine nur in der westfränkischen Kanzlei in Gebrauch
gebliebene Arenga, welche den Namen der Beschenkten
in sich aufnimmt.
Die Arengen der verschiedenen Urkundengattungen zeigen
allerdings ein mehr oder weniger bestimmtes Gepräge;
aber ihre Formeln von Gewährung der Bitte, von dem dafür
zu hoffenden Lohn, der Pflicht des Herrschers und der königlichen
Huld sind in der Regel so allgemein gehalten, dass dieselbe
Arenga auch für Diplome verschiedenen Inhalts verwendbar
bleibt. Am schärfsten kennzeichnen sich indess die
Arengen in Verleihungen für geistliche Genossenschaften und
Privatpersonen. Dies namentlich in Schenkungen. Wird hier
als Grund der Freigebigkeit die Sicherung der Treue betont,
so dort die Erlangung des ewigen Lohnes; 2 regelmässig werden
die h. Orte, die geistliche Würde der Beschenkten erwähnt.
Dieser Unterschied ist auch in der Kanzlei Karls III. ziemlich
regelmässig eingehalten. Doch auch hier lässt sich strenge
Folgerichtigkeit vermissen. Wenn etwa eine Verleihung zu
lebenslänglichem Nutzgenuss die für Schenkungen an Kirchen
übliche Arenga trägt, 3 während eine andere mit jener der
Schenkungen an Private ausgestattet wird, 4 so mag dies unwesentlich
sein, da jenes Gut schliesslich doch der Kirche zufallen
sollte. Aber auch eine Besitzbestätigung für Parma
zeigt die Arenga der Schenkungsurkunden für Private; 5 dieselbe
ist nur wenig erweitert sogar einer Privilegienbestätigung
westfränkisch, vgl. Bouquet 8, 496, B. 1679, 1681, 1689, 1768, 1802,
1813, 1826.
1 nr. 145.
2 Vgl. Roziere nr. 146, 565; 141, 144.
3 Si locis deo dicatis aliquid ex nostra largitate conferimus . . nr. 74.
4 nr. 129.
5 Si ßdelium nostrorum petitionibus pio affectu conmlimus, morem praedecessorum
nostrorum sequimur et eos alacriores in nostrum reddimus serviciitm.
nr. 17, fast gleich Roziere nr. 144; dieselbe Arenga mit unwesentlichen
Varianten in Schenkungen für Privatpersonen nr. 40, 88, 117,
138, 159, 172, aber auch in einer Preeariebestätigung nr. 63.