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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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400  Mühlbacher.
ist  wenigstens  nicht  unwahrscheinlich,  dass  diese  Zusätze  ursprünglich ­
  im  Concepte  am  unteren  Rande  nachgetragen  worden
waren  und  dadurch,  dass  der  Reinschreiber  die  Verweisungszeichen ­
  übersah,  im  Original  an  unpassender  Stelle  zu  stehen
kamen; 1  sind  sie  aber  ganz  zu  Ende  des  Textes  nach  der
Corroborationsformel  eingetragen,  so  mochten  sie  wohl  auch
erst  dem  Original  beigefügt  worden  sein.
Das  Concept  dürfte  sich  auf  den  Text  beschränkt  haben; 2
selbst  hier  ist  eine  Ausführung  der  Formeln  bis  ins  Detail
nicht  wahrscheinlich.  Das  Protokoll  ist  allem  Anscheine  nach
vom  Concepte  unabhängig,  während  es  nicht  selten  durch  die
Vorurkunde  beeinflusst  wird. 3
Auch  dem  Concipisten  muss  sachliches  Material  für  seine
Arbeit  Vorgelegen  sein.  Dies  wenn  in  einer  Besitzbestätigung
für  Honau  43,  in  einer  anderen  für  St.  Seine  fast  ebensoviele
Namen  genannt, 1  wenn  in  einer  Schenkung  und  Restitution  für
Vercelli  eine  Reihe  von  Orten  aufgezählt 5  oder  an  Oetting  der

Wenn  in  nr.  89  nach  der  ersten  Pönformel  im  Texte  noch  eine
weitere  Verleihung  mit  Concedimus  insziper  folgt,  so  kann  dieser  Fall
nicht  herangezogen  werden,  da  hier  Interpolationen  vorliegen.  Eine  eigenartige ­
  Formulirung,  welche  aus  dem  Drucke  bei  Muratori,  Ant.  2,  47,
nicht  zu  erkennen  ist,  zeigt  auch  das  Original  nr.  85.  An  den  ersten
Theil  einer  Corroborationsformel  schliesst  sich  der  Satz  an  videlicet  ea  rationv
ut  nullus  arcliiepiscopus  dux  .  .  .  violare  praesumat,  dann  folgt  die  Pön
und  die  eigentliche  Corroboration.
1  Von  Verweisungszeichen  ist  in  allen  Fällen,  welche  auf  ein  Original
zurückgehen,  in  den  Abschriften  der  M.  G.  nichts  bemerkt.
2  Ficker,  Urkundenlehre  2,  47,  Sickel,  Beitr.  VI,  Wiener  Sitzungsber.
85,  420.
3  Ficker  1,  325.  So  ist  in  nr.  59,  175  der  Titel  divina  favente  gratia,  in
nr.  16  das  Eingangsprotokoll  aus  den  Vorurkunden  B.  855,  Wilmans  188,
Tiraboschi,  Modena  l b ,  46,  entlehnt.
4  nr.  106,  142,  Vorurkunde  nicht  nachweisbar;  ähnlich  nr.  124  für  Lyon.
5  nr.  57.  Auf  diese  Restitution  bezieht  sich  eine  Aufschreibung  in  Uncial
des  9.  Jahrhunderts  auf  der  inneren  Seite  des  Vorsetzblattes  des  Cod.
nr.  15  in  der  Capitelbibliothek  zu  Vercelli,  deren  Mittheilung  ich  Herrn
Prof.  Ficker  verdanke:
Haec  tibi  rex  Karolus  sanctissimo  reddo  tenenda,
Dedimus  curtein  regiam  infra  Urbem
Et  curtes  duas  in  castello  Victimozensi,
Sazutiolam  et  Pitrorium.
            
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