Die Urkunden Karls ITT.
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Vorlage kann diese Datirung nicht entnommen sein; 1 ist
bei mehrfacher Beurkundung derselben Handlung Verschiedenheit
der Datirung auch nichts Ungewöhnliches, 2 so muss sie
doch in diesem Falle um so mehr befremden, als die Handlung
nur 882 möglich ist; 881 December 2 lebte noch Ludwig
III. Es kann sich also nur um willkürliche Zurüekdatirung
handeln, für die ein Erklärungsgrund fehlt. Alle Originale
tragen dieselbe Recognition.
5.
Vorlage und Concept.
Dass die Reinschrift der Urkunde ohne Vorlage gefertigt
wurde, ist an sich unwahrscheinlich. 3 Für Bestätigungen bot
sich von selbst die Vorurkunde, deren Text, wurde sie nicht
erweitert, durch geringfügige Aenderungen dem Einzelfall anzupassen
war; auf einen interessanten Beleg hat Sickel hingewiesen.
4 Dieser Vorgang findet sich auch in der Kanzlei
Karls III.; die Wiederholung ist gelegentlich eine so wortgetreue,
dass die Vorurkunde nicht einmal erwähnt wird und
sich damit die Bestätigung als eigentliche Verleihung gibt. So
ist der Staats vertrag mit Venedig nur wörtliche Reproducti on
des 840 von Lothar I. abgeschlossenen Pactums. 5 Zwei Immunitäten
für St. Gallen, deren eine Karl 877 als König, die andere
883 als Kaiser verlieh, bieten völlig übereinstimmenden Text. 0
Eine Urkunde für St. Julia in Brescia hatte an ihrer Vorurkunde
nur den Namen des Intervenienten zu ändern, 7 wie
drei andere nur den Namen des Empfängers. 8 Das Diplom
1 B. 892; hier lautet sie: XV lcal. dec. a. inc. 880 ind. XIII a. regni V.
Actum Franconofurt.
2 Ficker, Urkundenlelire 1, 128 vgl. 302; 2, 399.
3 Ib. 2, 24; über Nachbildung der Diplome Sickel, Urkundenlehre 128.
4 Urkuiidenlehre 130 vgl. Ficker 2, 29.
5 nr. 20; B. 556.
0 nr. 6, 69, vgl. Sickel, Kaiserurk. 15.
7 nr. 31, Vorurk. B. 876, Cod. Langob, 477 von 879 Juli 8; Karls Diplom
von 880 December 29.
8 nr. 59 für Gorze, Vorurk. B. 855; nr. 64, Vorurk. Ludwigs des Frommen
Sickel, Acta L 202, Wilmans 22; nr. 175 für Paderborn, Vorurk. Diplom
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