Die Urkunden Karls III.
393
imperii vero V. Actum Pnpiae. 1 Die Indiction und a. imp. V
ergeben 885, a. regni VII — es können nur die italienischen
Königsjahre gemeint sein — stimmt mit dem Incarnationsjahr
886. Actum Papiae lässt sich 886 einreihen, es findet aber
auch 885 Platz.
Ein Diplom für St. Julia in Brescia, erwirkt durch Liutward,
datirt IV id. febr. a. ine. 886 ind. IV a. regni Karoli
VIII imperii VII. Actum in Alamannia in Rotunwila. 2 Die Indiction
stimmt mit dem Incarnationsjahr überein; a. r. VIII
und a. i. VII, dieses bereits umgesetzt, ergeben aber 887; ein
Actum in Rotunwila und das Tagesdatum sind nur 887
möglich. 3
Daran reihen sich Urkunden für Reichenau. Das Orig,
nr. 103 mit der Datirung X Jcal. maii a. inc. 884 ind. II
(= 884) a. regni IX (Epoche von 876) imperii V. Actum
Avgia monasterio weist die beiden ersten Jahresangaben dem
1 nr. 114, Campi 1, 471 nr. 27 ex arch. Plac. cathedr.; Poggiali, Mem.
stör, di Piacenza 3, 60 gibt ex or. dieselbe Datirung. Campi 1, 230 erwähnt,
noch eine andere Schenkung für Garibert, figlio fu di Giovanni
da Roliereto, und fügt am Rande bei: In supradicto arch. maior. ecclesiae
Placent. extat privil. datum Papiae ind. 1 111 id. apr. a. Car. 3. Poggiali
3, 52 versichert, dass er dieses Diplom vergebens im Archiv gesucht,
und meint, dass jene Angabe auf einer Täuschung Campis beruhe.
Existirte ein derartiges Diplom wirklich, so spricht die beigefügte genealogische
Notiz entschieden gegen die Echtheit. Die Datirung ergäbe das
Jahr 883; am 11. April war Karl entweder noch in Regensburg oder
eben erst von dort nach Italien aufgebrochen. Auffallend wäre nicht
minder, dass auch diese Urkunde dasselbe Tagesdatum mit der ein paar
Jahre später ausgefertigten tragen sollte. In nr. 114 wird übrigens eine
zweite Urkunde für Garibert erwähnt.
2 Orig. nr. 160. Von Dümmler 2, 276 A. 44, als ,etwas zweifelhaft 4 bezeichnet,
doch sicher echt.
3 In der Narratio heisst es quatenus . . confirmaremus; in der Dispositio
concedimus atque covroboramus. Concedimus insuper. Auch die Formulirung,
auf welche übrigens kein besonderes Gewicht zu legen ist, scheint auf
eine frühere Handlung, die Schenkung, hinzuweisen, der eine neue Begünstigung
beigefügt wird. Wenn dies, dann wäre Actum in der seltenen
Bedeutung von Beurkundung zu fassen, Ficker 1, 65, 156. Indess mögen,
da die Urkunde in den Beginn des Jahres fällt, die verschiedenen Jahresdaten
auch verschiedenen Stufen der Beurkundung entsprechen, vielleicht
sind sie nur auf Ungenauigkeit des nur hier auftretenden Recognoscenten
zurückzuführen.
Sitzungsber. d. phil.-kist. CI. XC1I. Bd. II. Hft. 20