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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

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imperii  vero  V.  Actum  Pnpiae. 1  Die  Indiction  und  a.  imp.  V
ergeben  885,  a.  regni  VII  —  es  können  nur  die  italienischen
Königsjahre  gemeint  sein  —  stimmt  mit  dem  Incarnationsjahr
886.  Actum  Papiae  lässt  sich  886  einreihen,  es  findet  aber
auch  885  Platz.
Ein  Diplom  für  St.  Julia  in  Brescia,  erwirkt  durch  Liutward,
  datirt  IV  id.  febr.  a.  ine.  886  ind.  IV  a.  regni  Karoli
VIII  imperii  VII.  Actum  in  Alamannia  in  Rotunwila. 2  Die  Indiction ­
  stimmt  mit  dem  Incarnationsjahr  überein;  a.  r.  VIII
und  a.  i.  VII,  dieses  bereits  umgesetzt,  ergeben  aber  887;  ein
Actum  in  Rotunwila  und  das  Tagesdatum  sind  nur  887
möglich. 3
Daran  reihen  sich  Urkunden  für  Reichenau.  Das  Orig,
nr.  103  mit  der  Datirung  X  Jcal.  maii  a.  inc.  884  ind.  II
(=  884)  a.  regni  IX  (Epoche  von  876)  imperii  V.  Actum
Avgia  monasterio  weist  die  beiden  ersten  Jahresangaben  dem

1  nr.  114,  Campi  1,  471  nr.  27  ex  arch.  Plac.  cathedr.;  Poggiali,  Mem.
stör,  di  Piacenza  3,  60  gibt  ex  or.  dieselbe  Datirung.  Campi  1,  230  erwähnt, ­
  noch  eine  andere  Schenkung  für  Garibert,  figlio  fu  di  Giovanni
da  Roliereto,  und  fügt  am  Rande  bei:  In  supradicto  arch.  maior.  ecclesiae
Placent.  extat  privil.  datum  Papiae  ind.  1  111  id.  apr.  a.  Car.  3.  Poggiali
  3,  52  versichert,  dass  er  dieses  Diplom  vergebens  im  Archiv  gesucht, ­
  und  meint,  dass  jene  Angabe  auf  einer  Täuschung  Campis  beruhe.
Existirte  ein  derartiges  Diplom  wirklich,  so  spricht  die  beigefügte  genealogische ­
  Notiz  entschieden  gegen  die  Echtheit.  Die  Datirung  ergäbe  das
Jahr  883;  am  11.  April  war  Karl  entweder  noch  in  Regensburg  oder
eben  erst  von  dort  nach  Italien  aufgebrochen.  Auffallend  wäre  nicht
minder,  dass  auch  diese  Urkunde  dasselbe  Tagesdatum  mit  der  ein  paar
Jahre  später  ausgefertigten  tragen  sollte.  In  nr.  114  wird  übrigens  eine
zweite  Urkunde  für  Garibert  erwähnt.
2  Orig.  nr.  160.  Von  Dümmler  2,  276  A.  44,  als  ,etwas  zweifelhaft 4  bezeichnet, ­
  doch  sicher  echt.
3  In  der  Narratio  heisst  es  quatenus  .  .  confirmaremus;  in  der  Dispositio
concedimus  atque  covroboramus.  Concedimus  insuper.  Auch  die  Formulirung,
auf  welche  übrigens  kein  besonderes  Gewicht  zu  legen  ist,  scheint  auf
eine  frühere  Handlung,  die  Schenkung,  hinzuweisen,  der  eine  neue  Begünstigung ­
  beigefügt  wird.  Wenn  dies,  dann  wäre  Actum  in  der  seltenen
Bedeutung  von  Beurkundung  zu  fassen,  Ficker  1,  65,  156.  Indess  mögen,
da  die  Urkunde  in  den  Beginn  des  Jahres  fällt,  die  verschiedenen  Jahresdaten ­
  auch  verschiedenen  Stufen  der  Beurkundung  entsprechen,  vielleicht
sind  sie  nur  auf  Ungenauigkeit  des  nur  hier  auftretenden  Recognoscenten
zurückzuführen.
Sitzungsber.  d.  phil.-kist.  CI.  XC1I.  Bd.  II.  Hft.  20
            
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