Die Urkunden Karls III.
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In dem Abschnitt über nichteinheitliche Datirung begründet
Ficker 1 die Möglichkeit ,einer Datirung nach dem
Orte der Handlung mit theils dieser, theils der Beurkundungentsprechenden
Zeitangaben' und weist darauf hin, dass nur
Tagesdatum und Ort der Handlung, die Jahresdaten aber der
Beurkundung angehören können, dass jene vielleicht schon in
das Concept eingetragen, diese erst bei der späteren Ausfertigung
ergänzt wurden. 2 Solch’ buntes Durcheinanderwirbeln
der Daten erscheint auf den ersten Blick durchaus unwahrscheinlich
und nur im äussersten Nothfall annehmbar. Die
Möglichkeit lässt sich nicht in Abrede stellen; aber auch im
concreten Falle wird sich daran die Forderung knüpfen, dass
die abnormen Daten sich anderweitig ohne Beanstandung
einfiigen.
Für die Annahme, dass die Jahresangabe der Beurkundung
und nur Tag und Ort der Handlung entsprechen, zeugen
die öfter erwähnten Urkunden für den Getreuen Otpert von
886 Februar 15 mit Actum Columbariae und für Passau von
887 Jänner 7, 10 mit Actum Regenesburg, 3 welche sich allerdings
nur durch Copien stützen lassen. Das Jahr ist durch
Uebereinstimmung der Daten gesichert; an den genannten Tagen
war der Kaiser allerdings an den betreffenden Orten, aber in
Ivolmar 884, in Regensburg 886; ein Aufenthalt in Kolmar
zwischen 884—886 ist durchaus unwahrscheinlich, in Regensburg
nach 886 unmöglich.
1 Urkundenlehre 1, 207; 2, 444.
2 2, 302. Für diese Annahme scheint die Formulirung der Datirung in
einigen Urkunden Ludwigs II., deren Eigenart überhaupt vielfaches Interesse
bietet, zu sprechen. B. 668 Orig, in Parma M. G. — von Muratori,
Ant. 2, 119 = Cod. Langob. 423 nur ex vet. apogr. veröffentlicht — bietet
Actum Capna civ. IV non. iul. Data anno . . ser. aug. d. Hludowici XVIII
ind. III oder andere Actum Beneventi. Data mit den Zeitangaben, B. 669,
Cod. Langob. 323, Orig, in Mailand, B. 665, Cod. Langob. 414 Copie" s. IX
bis X in Parma, B. 675, 684. Eine Leihe von Urkunden gibt Data •
mit Tagesdatum und Indiction, Actum mit Ort und Regierungsjahr, B. 679,
Orig, in Parma, B. 674 Cod. Langob. 430 Copie s. XII in Mailand, die
übrigen B. 672, 673, 676, 677, 681—683 im Chron. Casauriense. Die
Urkunden der zweiten Gruppe sind sämmtlich von Giselbert, jene der
ersten mit Ausnahme von B. 684 von Gauginus recognoscirt.
3 nr. 136; 153, 154.