Die Urkunden Karls III.
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Aus diesen Daten ergibt sieb nur, dass der Epochetag
nach dem 15. Jänner 1 und vor den 20. Mai fiel. Diese Epoche
knüpft also ganz bestimmt nicht an den Tod Karlmanns au.
Wie bei den italienischen Königsjahren, so fehlt aber auch
hier ein genügender Erklärungsgrund. Der Reichstag von Ponthion,
an dem Karls förmliche Anerkennung stattfand, fällt erst
in den Juni. 2 Doch schon vor diesem werden Urkunden für
Westfrancien erlassen und bereits nach den anni in Gallia
datirt. 3 Also auch hier scheint die factische Besitznahme und
nicht erst die förmliche Anerkennung massgebend gewesen
zu sein. 1
Das Tagesdatum ist der allgemeinen Sitte gemäss nur
nach dem römischen Kalender berechnet. 5
Die Individualität der Datirung tritt besonders seit 882
hervor, als schon mehrere Regierungsepochen in Gebrauch
waren. Ständige Factoren sind das Incarnationsjahr, die
1 Nach Copie nr. 161 nach 16. Februar. In Copie nr. 167 liegt allem Anscheine
nach ein Schreib- oder Lesefehler vor.
2 Diimmler, Ostfränk. Reich 2, 236 A. 14; dazu die Urkunde mit Actum
Pontioni palatio nr. 123 vom 16. Juni.
3 Das letztere allerdings nur von Amalbert; in Urkunden für Westfrancien
aus dem Juni 885, welche von Salomon und Inquirin recognoseirt sind,
werden die anni in Gallia nicht gezählt, nr. 120—123 vgl. 131.
4 In der schon erwähnten Formel Roziere 1, 83 nr. 61 findet sich ganz
vereinzelt noch eine neue Epoche anni in Burgundia; diese hat schon
jpümmler, Ostfränk. Reich 2, 295 A. 100, als nicht authentisch erklärt.
5 Das Datum der Copie 93 (B. 967) in kal. aug. — so der Cod. Boretii f. 298
in Bergamo — statt III kal. aug. vgl. 91, 92 hat schon Böhmer emendirt,
die von den Jahresdaten geforderte Besserung von XII kal. iun. in
XII kal. ian. im Drucke Campi, Piacenza 1, 465, nr. 29, bereits Diimmler
2, 178 A. 12, in Vorschlag gebracht; für nr. 17 bietet der Druck in
li. Neapolit. Arch. Mon. 6, 125 ex or. VII die ian., während das Original
in Neapel nach Bethmaun gleich den Drucken Ughelli 2, 147 =
Affö, Parma 1, 296 VI id. ian. hat. — In Böhmers Regesten irriges
Tagesdatum in B. 899, 902, 908 (aus Neugart), 922, 941, 980. — Ich erwähne
noch, dass eine von der Kaiserin Richarda hortatu, et consilio Karoli
imperatoris gemachte Schenkung, Bouquet 9, 662 aus Benoit, Toul
pr. 7 ex arch. mon., ganz die Form der Diplome und damit deren Datiruug
— kal. mai. anno inc. 880 a. imp. Karoli in Italia IV in Francia
III ind. II — trägt. Sie ist also zweifelsohne in der kaiserlichen Kanzlei
geschrieben; a. inc. 880 ist in 884 zu emendiren, die Form der Datirung
ist jene Inquirins.