Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

383

Aus  diesen  Daten  ergibt  sieb  nur,  dass  der  Epochetag
nach  dem  15.  Jänner  1  und  vor  den  20.  Mai  fiel.  Diese  Epoche
knüpft  also  ganz  bestimmt  nicht  an  den  Tod  Karlmanns  au.
Wie  bei  den  italienischen  Königsjahren,  so  fehlt  aber  auch
hier  ein  genügender  Erklärungsgrund.  Der  Reichstag  von  Ponthion,
  an  dem  Karls  förmliche  Anerkennung  stattfand,  fällt  erst
in  den  Juni. 2  Doch  schon  vor  diesem  werden  Urkunden  für
Westfrancien  erlassen  und  bereits  nach  den  anni  in  Gallia
datirt. 3  Also  auch  hier  scheint  die  factische  Besitznahme  und
nicht  erst  die  förmliche  Anerkennung  massgebend  gewesen
zu  sein. 1
Das  Tagesdatum  ist  der  allgemeinen  Sitte  gemäss  nur
nach  dem  römischen  Kalender  berechnet. 5
Die  Individualität  der  Datirung  tritt  besonders  seit  882
hervor,  als  schon  mehrere  Regierungsepochen  in  Gebrauch
waren.  Ständige  Factoren  sind  das  Incarnationsjahr,  die

1  Nach  Copie  nr.  161  nach  16.  Februar.  In  Copie  nr.  167  liegt  allem  Anscheine ­
  nach  ein  Schreib-  oder  Lesefehler  vor.
2  Diimmler,  Ostfränk.  Reich  2,  236  A.  14;  dazu  die  Urkunde  mit  Actum
Pontioni  palatio  nr.  123  vom  16.  Juni.
3  Das  letztere  allerdings  nur  von  Amalbert;  in  Urkunden  für  Westfrancien
aus  dem  Juni  885,  welche  von  Salomon  und  Inquirin  recognoseirt  sind,
werden  die  anni  in  Gallia  nicht  gezählt,  nr.  120—123  vgl.  131.
4  In  der  schon  erwähnten  Formel  Roziere  1,  83  nr.  61  findet  sich  ganz
vereinzelt  noch  eine  neue  Epoche  anni  in  Burgundia;  diese  hat  schon
jpümmler,  Ostfränk.  Reich  2,  295  A.  100,  als  nicht  authentisch  erklärt.
5  Das  Datum  der  Copie  93  (B.  967)  in  kal.  aug.  —  so  der  Cod.  Boretii  f.  298
in  Bergamo  —  statt  III  kal.  aug.  vgl.  91,  92  hat  schon  Böhmer  emendirt,
  die  von  den  Jahresdaten  geforderte  Besserung  von  XII  kal.  iun.  in
XII  kal.  ian.  im  Drucke  Campi,  Piacenza  1,  465,  nr.  29,  bereits  Diimmler
2,  178  A.  12,  in  Vorschlag  gebracht;  für  nr.  17  bietet  der  Druck  in
li.  Neapolit.  Arch.  Mon.  6,  125  ex  or.  VII  die  ian.,  während  das  Original ­
  in  Neapel  nach  Bethmaun  gleich  den  Drucken  Ughelli  2,  147  =
Affö,  Parma  1,  296  VI  id.  ian.  hat.  —  In  Böhmers  Regesten  irriges
Tagesdatum  in  B.  899,  902,  908  (aus  Neugart),  922,  941,  980.  —  Ich  erwähne ­
  noch,  dass  eine  von  der  Kaiserin  Richarda  hortatu,  et  consilio  Karoli
  imperatoris  gemachte  Schenkung,  Bouquet  9,  662  aus  Benoit,  Toul
pr.  7  ex  arch.  mon.,  ganz  die  Form  der  Diplome  und  damit  deren  Datiruug
  —  kal.  mai.  anno  inc.  880  a.  imp.  Karoli  in  Italia  IV  in  Francia
III  ind.  II  —  trägt.  Sie  ist  also  zweifelsohne  in  der  kaiserlichen  Kanzlei
geschrieben;  a.  inc.  880  ist  in  884  zu  emendiren,  die  Form  der  Datirung
ist  jene  Inquirins.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.