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Mülilb acher.
Die Kaiserjahre sind im Ganzen sehr verlässlich; 1 als
ausschliessliche Regierungsepoche sind sie mit Vorliebe von
Waldo verwendet.
Als Karl 882 nach dem Tode seines Bruders Ludwig
nach Deutschland gekommen war, ,empfieng' er auf dem
Reichstag zu Worms die Grossen des Reiches. Zwei Urkunden
aus dieser Zeit — 882 Mai 17, 22 2 — zählen noch nicht
nach den Regierungsjahren im neuen Reich; erst am 19. Juli
tritt der annus in Francia auf. 3 Diese Epoche wird von Waldo
nur vereinzelt, 4 nie dagegen von Segoin, von Inquirin ziemlich
regelmässig, 5 seit 885 mit besonderer Vorliebe von Amalbert
gebraucht; dieser fügt einigemale auch den in der Kanzlei
Ludwigs des Deutschen und Ludwigs III. üblichen Zusatz in
orientali Francia bei. 6 Sie findet sowohl in Urkunden für
Deutschland als auch Italien — hier indess seltener — und
Westfrancien Verwendung.
Noch grössere Ungenauigkeit bieten übrigens die italienischen
Privaturkunden; so wird in Lueca zwischen 22. Deceraber — 21. December
noch nicht erhöht —■ und 5. Jänner, 887 sogar schon 8., 13. November
umgesetzt, Mem. di Lucca 5 b , 5G5, 594. Aus lombardischen
Urkunden ergibt sich der weite Termin December bis März 20, nur in
einer Urkunde aus Bergamo ist im Februar schon umgesetzt, Cod. Langob.
54G, 548, 563.
1 Irrig sind sie nur in den Orig. nr. 40. Recogn. Ernust, 63, Recogn.
Waldo, 162, 163 — das unmögliche Jahr VIII •—■ Recogn. Inquirin, 173,
174, Recogn. Fredebold; für nr. 66 irrig bei Martens 2, 31 a. r. IV
statt II. Die Datirung der nur in den Passauer Chartularen erhaltenen
Urkunde nr. 130 auch im Auct. Ekkeh. Altah. M. G. SS. 17, 362; hier
statt a. imp. V irrig a. imp. II.
Der Schenkung für Witigowo nr. 180 fehlt das Schlussprotokoll;
nach dem Kaisertitel nur zu 881—887 einreihbar, wird dieser Zeitraum,
da das geschenkte Gut im Reiche Karlmanns lag, noch um mehr als ein
Jahr eingeschränkt. Die Urkunde vom Herausgeber Karl dem Grossen
zugeschrieben, wurde zuerst von Stumpf, Reichskanzler, Einl. 78 A. 78,
für Karl III. vindicirt; für denselben Witigowo eine Urkunde Ludwigs
des Deutschen von 859 Oct. 1, B. 797, Zahn, Steierm. U.-B. 1, 9.
2 nr. 59, 60.
3 Orig. nr. 61.
4 nr. 61, 92; von Salomon nur in der abschriftlich überlieferten Urkunde
nr. 123.
5 nr. 62, 80, 89, 93, 96, 98.
6 Mit dem Zusatz in orientali Francia nr. 117—119, 148, 156, 157, ohne
diesen nr. 128-130, 137, 139 — 141, 143—145, 147, 152, 161, 167.