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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

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so  nahe  auch  der  Gedanke  Hegen  würde,  nicht  auf  die  Kaiserkrönung' ­
  bezogen  werden  könne.  Noch  unhaltbarer  ist  die  Annahme, ­
  am  6.  Jänner  habe  Karls  Weihe  zum  Schwabenkönig
stattgefunden.  Dagegen  fügt  sich  dieser  Weihetag,  der  sonst
nirgends  unterzubringen  ist,  in  den  Reichstag  von  Ravenna  im
Beginn  des  Jänners.  Hier  war  auch  der  Papst  erschienen  und
hier  mochte  eine  Weihung,  galt  auch  diese  als  keineswegs  erforderlich, ­
 1  vor  sich  gegangen  sein;  einen  Erklärungsgrund
würden  die  abnormen  Verhältnisse  bieten,  unter  denen  Karl
den  Thron  Italiens  bestieg.
Ist  demnach,  wie  ich  glaube,  der  Reichstag  von  Ravenna
erst  in  den  Beginn  des  Jännei’s  880  zu  setzen,  so  folgt  daraus,
dass  nicht  dieser  und  dessen  förmliche  Anerkennung  als  Epoche
für  die  Königsjahre  in  Italien  angenommen  wurde,  sondern
dass  diese  an  einen  früheren  Zeitpunkt  anknüpfen. 2  Ob  an
ein  speciell  epochemachendes  Ereigniss,  lässt  sich  nicht  bestimmen; ­
  findet  sich  doch  auch  bei  Lothar  I.  eine  rein  conventionelle
  Epoche. 3  Vielleicht  genügte  es  der  Kanzlei  Karls
nach  den  Jahren  in  Italien  zu  datiren,  als  die  Anerkennung
in  diesem  Reiche  gesichert  schien. 4
Ende  December  (21.—29.)  880  urkundet  Karl  in  Piacenza,
  881  Jänner  4  in  Reggio; 5  vom  26.  Februar  datirt  die
erste  Urkunde,  in  welcher  Karl  den  Kaisertitel  führt. 0  Im

1  Waitz,  V.  G.  3,  225.
2  Sie  erscheinen  zuerst  in  zwei  Urkunden  für  Deutschland,  Orig.  nr.  14,  15.
3  Wiener  Sitzungsber.  85,  4G9.
4  Unter  den  Privaturkunden,  welche  nach  Jahren  Karls  in  Italien  zählen,
ist  die  erste  das  Testament  des  Erzbischofs  Anspert  von  Mailand,  Cod.
Langob.  490.
5  nr.  29—31;  nr.  32  Copie.
0  nr.  34.  Ausser  dem  räthselhaften  Actum  Aquis  palatio  mit  der  sonderbaren ­
  Formel  anno  Christo  propitio  imperii  d.  Karoli  praepotentis  augusti
unctionis  1,  überliefert  im  ßeg.  Farfense  nr.  288  und  im  Chron.  Farf.
f.  Oö 1 ,  M.  G.  Absehr,  von  Bethmann,  vgl.  Sickel,  Acta  2,  391;  über  das
Actum  Muratori  SS.  2 1 ’,  381  A.  47.  Die  Datirung  erinnert  an  die  Formel
Roziere  1,  83  nr.  01  anno  imperatoriae  vero  dignitatis  et  apostolicae
henedictionis  I.  Diese  für  Karl  III.  adoptirte  Formel  ist  indess  nichts
anderes  als  Umarbeitung  von  B.  810,  Wartmann,  U.  B.  von  St.  Gallen
2,  133,  mit  dem  Datum  für  Privaturkunden,  das  auch  eine  alamannisehe
Formel,  Roziere  nr.  305,  aufweist.
Sitzungsber.  d.  pliil.-hist.-  CI.  XCII.  Bd.  II.  Hft.  25
            
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