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Mühlbach er.
war. 1 Dex - hiemit gegebene Zeitpunkt würde die früher betonten
Bedenken beseitigen. In den ersten Tagen des Jänners
konnte der Reichstag schon zusammengetreten sein, der etwa
zwei Monate früher einberufen worden war. Damit wäre gegeben,
dass in nr. 16 von 880 Jänner 8 die Datirung nur
auf die später ausgefertigte Beurkundung sicli beziehe, während
Actum Papie etwas früherer Zeit angehörte. 2
Dazu kommt ein anderer Umstand. Karl bestimmt in
einer Schenkung an Fulda, 3 dass der annualis nostrae consecrationis
dies h. e. epipliania domini jährlich gefeiert werden
solle; ebenso wird in der Stiftung Chadolts von Novara der
6. Jänner als der dies consecrationis Karls angegeben. 1 Schon
Böhmer 6 und Dümmler 0 wiesen darauf hin, dass dieser Tag,
1 Itarolus . . rex. Anno autem regni eius in Italia I ind. XIII III id. ian.
Ravenna urbe suggerente ac supplicante Urso Veneticorum duce inter
Veneticos ac vicarios constituit ac renovando describi et competenter
ordinari iussit. nr. 20. Ist dieser Vertrag auch nicht gleich dem damit
fast wörtlich übereinstimmenden Pactum Lothars I., B. 556 vgl. Wiener
Sitzungsber. 85, 498, Genehmhaltung eines früher von Bevollmächtigten
abgeschlossenen Actes, sondern einfache Bestätigung, welche kaum längerer
Vorverhandlungen bedurfte, so ist diese doch, wie auch bei
Lothar I. nur Zeit und Ort der Ratificirung angegeben ist, allem Anscheine
nach am angegebenen Tage in Ravenna erfolgt. Dazu würde
der Reichstag sehr wohl passen, dessen Zustimmung zu einem italienische
Verhältnisse so nahe berührenden Staatsvertrag kaum zu umgehen
war. Auch im Pactum Berengars, Forschungen 10, 279, ist zwischen
Tag und Ort der Ratificirung — diese in der obigen Formel — und dem
der Aushändigung unterschieden, Ficker, Urkundenlehre 1, 142 vgl. 188.
Anderer Ansicht war Sickel, Dümmler, Ostfränk. Reich 2, 111 A. 75.
2 Die Intervenienten, der Truchsess Waltfred und der Pfalzgraf Pertold,
sind, wenigstens nach dem Namen zu sehliessen, Deutsche, also aus
Karls Gefolge. Die Urkunde ist für Reggio. Nach dem Reichstag von
Ravenna möchte man eher italienische Intervenienten erwarten. In den
anderen Urkunden vom selben Tage nr. 17 (19) tritt Wibod von Parma
auf, der schon längst als Unterhändler zwischen dem König und Papst
gedient hatte.
3 Orig. nr. 134. Im Orig. nr. 148 ist in der Stelle quatenus . . consecrationis
nostrae diem quod est per annos singulos . . cum precibus recilent
der Tag nicht eingetragen. In den Orig. nr. 131, 157 ist nur vom dies consecrationis
ohne nähere Bezeichnung die Rede.
4 Fiekler, Urk. 6, auch Cappelletti 14, 455 aus Mabillon.
5 Reg. Gar. S. 94.
6 Ostfränk. Reich 2, 180 A. 10.