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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Mühlbach  er.

war. 1  Dex -  hiemit  gegebene  Zeitpunkt  würde  die  früher  betonten ­
  Bedenken  beseitigen.  In  den  ersten  Tagen  des  Jänners
konnte  der  Reichstag  schon  zusammengetreten  sein,  der  etwa
zwei  Monate  früher  einberufen  worden  war.  Damit  wäre  gegeben, ­
  dass  in  nr.  16  von  880  Jänner  8  die  Datirung  nur
auf  die  später  ausgefertigte  Beurkundung  sicli  beziehe,  während ­
  Actum  Papie  etwas  früherer  Zeit  angehörte. 2
Dazu  kommt  ein  anderer  Umstand.  Karl  bestimmt  in
einer  Schenkung  an  Fulda, 3  dass  der  annualis  nostrae  consecrationis
  dies  h.  e.  epipliania  domini  jährlich  gefeiert  werden
solle;  ebenso  wird  in  der  Stiftung  Chadolts  von  Novara  der
6.  Jänner  als  der  dies  consecrationis  Karls  angegeben. 1  Schon
Böhmer 6  und  Dümmler 0  wiesen  darauf  hin,  dass  dieser  Tag,

1  Itarolus  .  .  rex.  Anno  autem  regni  eius  in  Italia  I  ind.  XIII  III  id.  ian.
Ravenna  urbe  suggerente  ac  supplicante  Urso  Veneticorum  duce  inter
Veneticos  ac  vicarios  constituit  ac  renovando  describi  et  competenter
ordinari  iussit.  nr.  20.  Ist  dieser  Vertrag  auch  nicht  gleich  dem  damit
fast  wörtlich  übereinstimmenden  Pactum  Lothars  I.,  B.  556  vgl.  Wiener
Sitzungsber.  85,  498,  Genehmhaltung  eines  früher  von  Bevollmächtigten
abgeschlossenen  Actes,  sondern  einfache  Bestätigung,  welche  kaum  längerer ­
  Vorverhandlungen  bedurfte,  so  ist  diese  doch,  wie  auch  bei
Lothar  I.  nur  Zeit  und  Ort  der  Ratificirung  angegeben  ist,  allem  Anscheine ­
  nach  am  angegebenen  Tage  in  Ravenna  erfolgt.  Dazu  würde
der  Reichstag  sehr  wohl  passen,  dessen  Zustimmung  zu  einem  italienische ­
  Verhältnisse  so  nahe  berührenden  Staatsvertrag  kaum  zu  umgehen
war.  Auch  im  Pactum  Berengars,  Forschungen  10,  279,  ist  zwischen
Tag  und  Ort  der  Ratificirung  —  diese  in  der  obigen  Formel  —  und  dem
der  Aushändigung  unterschieden,  Ficker,  Urkundenlehre  1,  142  vgl.  188.
Anderer  Ansicht  war  Sickel,  Dümmler,  Ostfränk.  Reich  2,  111  A.  75.
2  Die  Intervenienten,  der  Truchsess  Waltfred  und  der  Pfalzgraf  Pertold,
sind,  wenigstens  nach  dem  Namen  zu  sehliessen,  Deutsche,  also  aus
Karls  Gefolge.  Die  Urkunde  ist  für  Reggio.  Nach  dem  Reichstag  von
Ravenna  möchte  man  eher  italienische  Intervenienten  erwarten.  In  den
anderen  Urkunden  vom  selben  Tage  nr.  17  (19)  tritt  Wibod  von  Parma
auf,  der  schon  längst  als  Unterhändler  zwischen  dem  König  und  Papst
gedient  hatte.
3  Orig.  nr.  134.  Im  Orig.  nr.  148  ist  in  der  Stelle  quatenus  .  .  consecrationis
nostrae  diem  quod  est  per  annos  singulos  .  .  cum  precibus  recilent
der  Tag  nicht  eingetragen.  In  den  Orig.  nr.  131,  157  ist  nur  vom  dies  consecrationis ­
  ohne  nähere  Bezeichnung  die  Rede.
4  Fiekler,  Urk.  6,  auch  Cappelletti  14,  455  aus  Mabillon.
5  Reg.  Gar.  S.  94.
6  Ostfränk.  Reich  2,  180  A.  10.
            
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