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Mühlbach e r.
am 23. November werden die Regierungsjahre in Italien gezählt;
1 in Privaturkunden treten sie indess schon etwas früher
auf, 2 a. r. in Ita.lia II erscheint zuerst in einem Placitum von
880 November, 3 in Diplomen seit December 21, zuletzt noch
881 Jänner 4. 1 Mit dem Auftreten der Kaiserjahre verschwinden,
wie auch in den Privaturkunden, 5 die Königsjahre
in Italien und häufig tragen dann jene den Zusatz in Italia;
diese finden sich nur noch ganz vereinzelt in Urkunden für
Italien. 0
Der Epochetag deckt sich mit jenem des Regierungsantrittes
in Alamannien; er fällt nach dem 15. November, an
dem die Jahre in Italien noch nicht gezählt werden, und vor
den, möglicherweise auf den 23. November, an dem sie zuerst
genannt werden. '
Dümmler 7 findet es wahrscheinlich, dass Karl die Jahre
seiner Regierung erst von der Versammlung in Ravenna gezählt
habe und setzt diese daher in den November, obgleich der am
11. Jänner 880 mit dem Dogen Ursus abgeschlossene Vertrag
,von Ravenna datirt ist 1 . Ueber den Zeitpunkt, an dem der
Reichstag von Ravenna stattfand, fehlt jede nähere Angabe;
von den vor diesem ausgestellten Urkunden trägt nur eine
1 Orig. nr. 14.
2 Zuerst 879 November 11, 18, Cod. Langob. 490, 495, während in Bergamo
noch im December nach den Jahren Karlmanns datirt wird, a. a.
O. 497, und in Lucca noch am 4. December, Mem. di Lucca 5 b , 545;
liier zuerst Karls Jahre 880 März 3, a. a. O. 546.
3 nr. 28. In Lucca wird dagegen noch November 14, 24 a. r. I gezählt,
Mem. di Lucca 5 b , 552, in einer lombardischen Urkunde noch December
20, Cod. Langob. 504.
4 nr. 29 ex arch. (Orig.), 32 Ch.
5 Mem. di Lucca 5 b , 553, Afto, Parma l b , 304 Orig., Tiraboschi, Modena
l b , 55, 61 Orig., M. P. Chart. 1, 67, 70 Orig. In zwei lombardischen
Urkunden, Cod. Langob. 513, 514, findet sich die Datirung a. Kavoli
imp. II ind. XV (= 882), beide aus dem Juni, welche hier nach dem
Calcul der Königsjahre irrig zu 881 eingereiht sind; in diesen und den
folgenden Urkunden nur Kaiserjahre.
6 Nur mit der Bezeichnung anno regni nr. 114, Recogn. Amalbert, nr. 160
Orig., Recogn. Angelulf, nr. 71, 78, 90, 116.
7 Ostfränk. Reich 2, 110 A. 74, 111 A. 75.