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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Mühlbacher.

punkte.  Orig.  m\  13  von  879  November  15  gibt  noch  a.  r.  III'
Orig.  nr.  14  vom  November  23  dagegen  schon  a.  r.  in
Frcincia  IV,  ebenso  das  Orig.  nr.  15  vom  December  8  ;  dazu
stimmt,  wenn  zwei  Urkunden  von  880  December  21,  28,
nr.  29,  30,  beide  wahrscheinlich  aus  dem  Original, 1  das  Regierungsjahr ­
  bereits  in  V  umgesetzt  haben.  Aus  den  Orig.  nr.  13
und  14,  beide  von  Inquirin  recognoscirt,  ergibt  sich  also,  dass
ein  Epochetag  in  Geltung  war,  der  nach  dem  15.  und  vor  den
23.  November  fiel.  Dies  kann  nicht  der  Todestag  Ludwigs  des
Deutschen  gewesen  sein.  Dagegen  fällt  in  den  November  876
die  Reichstheilung  im  Riess  zwischen  Ludwig  III.  und  Karl  III.,
an  diese  also  knüpft  die  Epoche  an.
Mit  der  Kaiserkrönung  verschwindet  diese  Epoche;  sie
ritt  zuerst  wieder  884  Februar  14  auf. 2  Sie  nennt  sich  nur
mehr  annus  regni;  der  Beisatz  in  Francici,  den  sie  zur  Unterscheidung ­
  von  den  anni  in  Italia  angenommen,  ist  jetzt  auf
die  Jahre  für  das  ganze  Ostreich  übergegangen.  Sie  wird
ausschliesslich  nur  von  einzelnen  Recognoscenten,  von  Inquirin,
Segoin,  Salomon  —  von  diesem  immer  ohne  jede  Rücksichtnahme ­
  auf  die  Regierungsjahre  in  Ostfrancien 3  —  und  dann
noch  von  Fredebold, 1  dagegen  nicht  mehr  von  Ernust,  nie
von  Waldo  und  nur  einmal  neben  anderen  Epochen  und  noch
dazu  irrig  von  Amalbert  gebraucht. 5  Sie  findet  sich  nur  in
Urkunden  für  Deutschland  und  vereinzelt  für  Westfrancien,
erst  unter  Fredebold  auch  für  Italien. 0

1  Die  Archive  von  Piacenza  sind  für  den  alten  Apparat  der  M.  G.  nicht
benützt.  Bethmann  verzeichnet  für  nr.  30  und  42  Copien  s.  XII  im
Archiv  von  St.  Antonin,  für  nr.  39  —  aber  mit  2  id.  apr.,  während
Campi  V  id.  gibt  —  Ch.  s.  XIII  im  Stadtarchiv  zu  Piacenza.  Pertz,
Archiv  12,  G94,  692.
2  nr.  99;  Datirung  sammt  Siegellegende,  also  ex  or.  mitgetheilt  von  Mabillon,
  Ann.  3.  248.
3  ln  nr.  101  ist  die  Datirung  vom  Copisten  Eberhard  von  Fulda  nach
seiner  gewöhnlichen  Weise  verstümmelt.
4  In  zwei  der  drei  von  ihm  recognoscirten  Urkunden  nr.  173,  174;  nr.  177
trägt  nur  a.  ine.  und  a.  imp.
8  Orig.  nr.  129  mit  a.  r.  VIII  statt  VIIII.
6  Dass  Liutbert  als  Kanzleichef  auf  die  Datirung  Einfluss  genommen  habe,
glaube  ich  bezweifeln  zu  müssen;  Amalbert  datirt  auch  unter  ihm  in
seiner  alten  Weise  fort.
            
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