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Mühlbacher.
punkte. Orig. m\ 13 von 879 November 15 gibt noch a. r. III'
Orig. nr. 14 vom November 23 dagegen schon a. r. in
Frcincia IV, ebenso das Orig. nr. 15 vom December 8 ; dazu
stimmt, wenn zwei Urkunden von 880 December 21, 28,
nr. 29, 30, beide wahrscheinlich aus dem Original, 1 das Regierungsjahr
bereits in V umgesetzt haben. Aus den Orig. nr. 13
und 14, beide von Inquirin recognoscirt, ergibt sich also, dass
ein Epochetag in Geltung war, der nach dem 15. und vor den
23. November fiel. Dies kann nicht der Todestag Ludwigs des
Deutschen gewesen sein. Dagegen fällt in den November 876
die Reichstheilung im Riess zwischen Ludwig III. und Karl III.,
an diese also knüpft die Epoche an.
Mit der Kaiserkrönung verschwindet diese Epoche; sie
ritt zuerst wieder 884 Februar 14 auf. 2 Sie nennt sich nur
mehr annus regni; der Beisatz in Francici, den sie zur Unterscheidung
von den anni in Italia angenommen, ist jetzt auf
die Jahre für das ganze Ostreich übergegangen. Sie wird
ausschliesslich nur von einzelnen Recognoscenten, von Inquirin,
Segoin, Salomon — von diesem immer ohne jede Rücksichtnahme
auf die Regierungsjahre in Ostfrancien 3 — und dann
noch von Fredebold, 1 dagegen nicht mehr von Ernust, nie
von Waldo und nur einmal neben anderen Epochen und noch
dazu irrig von Amalbert gebraucht. 5 Sie findet sich nur in
Urkunden für Deutschland und vereinzelt für Westfrancien,
erst unter Fredebold auch für Italien. 0
1 Die Archive von Piacenza sind für den alten Apparat der M. G. nicht
benützt. Bethmann verzeichnet für nr. 30 und 42 Copien s. XII im
Archiv von St. Antonin, für nr. 39 — aber mit 2 id. apr., während
Campi V id. gibt — Ch. s. XIII im Stadtarchiv zu Piacenza. Pertz,
Archiv 12, G94, 692.
2 nr. 99; Datirung sammt Siegellegende, also ex or. mitgetheilt von Mabillon,
Ann. 3. 248.
3 ln nr. 101 ist die Datirung vom Copisten Eberhard von Fulda nach
seiner gewöhnlichen Weise verstümmelt.
4 In zwei der drei von ihm recognoscirten Urkunden nr. 173, 174; nr. 177
trägt nur a. ine. und a. imp.
8 Orig. nr. 129 mit a. r. VIII statt VIIII.
6 Dass Liutbert als Kanzleichef auf die Datirung Einfluss genommen habe,
glaube ich bezweifeln zu müssen; Amalbert datirt auch unter ihm in
seiner alten Weise fort.