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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Die  Urkunden  Karls  III.

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Seitenstück  in  der  Kanzlei  Karls  des  Einfältigen.  Zu  dem
ursprünglichen  Theilreiche  kam  879  Italien,  bald  darauf  die
Kaiserkrone;  882  beerbte  er  seinen  Bruder  Ludwig  III.  und
vereinigte  damit  das  ganze  deutsche  Reich  in  seiner  Hand;
885  fiel  ihm  noch  Westfrancien  zu.  Zu  den  ursprünglichen
Regierungsjahren  knüpft  an  jedes  dieser  Ereignisse  ein  neuer
Factor  für  die  Datirung  an. 1
Vor  allem  fällt  auf,  dass  der  Gebrauch  dieser  Epochen
—  die  wichtigste  derselben,  die  Kaiserjahre,  ausgenommen  —
ein  durchaus  ungleichmässiger  ist.  So  verschwindet  die  Epoche
von  876  im  Jahre  880,  um  erst  884  wieder  aufzutauchen;  die
anni  in  Italia  werden  bald  mit  den  Kaiserjahren  verschmolzen.
Der  eine  Datator  gebraucht  mit  Vorliebe  die  eine  Epoche,  ein
anderer  gefällt  sich  in  Häufung  derselben.  Die  Berechnung
selbst  ist  keine  gleichmässige.  Ueberall  also  ist  der  individuellen ­
  Willkür  weiter  Spielraum  gelassen.
Das  erste  Diplom  Karls  III.  von  877  April  15  trägt
annus  regni  I,  dieser  wird  auch  noch  August  8,  Orig.  nr.  6,
geführt. 2  Die  nächste  Urkunde,  Orig.  nr.  7,  mit  a.  r.  II  datirt
schon  von  878  Jänner  13,  die  letzte  dieses  Jahres,  Orig.  nr.  11,
vom  Juli  17.  Aus  diesen  ist  also  für  die  Epochebestimmung
nichts  zu  gewinnen,  erst  das  Jahr  879  bietet  nähere  Anhalts-!

  Die  älteren  Berechnungen  über  die  Epoche  der  Jahre  in  Italien  und  der
Kaiserjahre  zusammengestellt  bei  Böhmer,  Keg.  Kar.  S.  94,  95.  Böhmer
nimmt  als  Epochetage  an:
1.  Für  den  Regierungsantritt  in  Alamannien  und  Churwalchen  den
28.  August,  den  Todestag  Ludwigs  des  Deutschen;
2.  für  Italien  den  22.  November;
3.  als  Tag  der  Kaiserkrönung  den  12.  Februar;
4.  für  den  Regierungsantritt  in  Ostfrancien  den  20.  Jänner,  den
Todestag  Ludwigs  III.,  mit  der  Bemerkung:  ,Vielleicht  ist  diese  Epoche
erst  von  der  einige  Monate  später  erfolgten  Anerkennung  zu  rechnen 1 ;
5.  für  den  Regierungsantritt  in  Westfrancien  den  12.  December,
den  Todestag  Karlmanns,  mit  derselben  Bemerkung.
Wartmann,  U.  B.  von  St.  Gallen  2,  212,  acceptirt  die  für  ihn
in  Betracht  kommenden  Epochen;  Dümmler,  Ostfränk.  Reich  2,  295
A.  100,  schliesst  sich  im  Ganzen  gleichfalls  an  Böhmer  an;  vielfach
irrige  Daten  über  die  Epochen  Karls  III.  bei  Wailly,  Elements  de  Paleographie
  1,  272,  unzureichend  auch  die  hier  zerstreut  gegebenen  Notizen
über  das  Auftreten  der  Incarnationsjahre  in  Diplomen.
2  Irrig  in  nr.  3  a.  r.  II.
            
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