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Mühlbache r.
eintrat, steht ausser Frage; 1 dasselbe dürfte auch von seinem
Bruder Waldo gelten. 2 Vielleicht ist dies auch bei Amalbert
der Fall; ein Amalbertus monackus schreibt 860, 861, 874
(868) — hier auch presbiter genannt — St. Galler Urkunden. 3
Damit ist auch das Material erschöpft. 4 Speciell für Reichenau,
mit dem auch Ernust in Verbindung stand, 5 fehlen alle Nachrichten;
das dortige Todtenbuch verzeichnet keinen Namen,
der hier herangezogen werden könnte. 0 So sind wir auf ein
mageres Nainensverzeichniss angewiesen.
Der gewöhnliche Titel des Recognoscenten ist wie anderweitig
notarius; nur ausnahmsweise wird auch die geistliche
Würde benannt. Der Titel Kanzler tritt, einen besonderen
Fall ausgenommen, von 879 bis November 882 nicht auf; ihn
führt zuerst Waldo, dann Amalbert, daneben aber auch Salomon
und Fredebold.
Das Kanzleipersonal ist ein neues; keiner dieser Namen
lässt sich in den Kanzleien Karlmanns, Ludwigs III., Karls
des Kahlen nachweisen, deren Reiche Karl III. zufielen. Es
1 Dümmler, Formelbueh 104, Heidemann, Salomon III. von Konstanz vor
Antritt des Bisthums, Forschungen 7, 454 A. 1.
2 Dümmler, St. Galler Denkm., Züricher Mittheil. 12, 263, Formelbueh 121,
Sichel, Beitr. II, Wiener Sitzungsber. 39, 109.
3 Wartmann, U. B. von St. Gallen 2, 94, 100, 193. Dass er mit dem im
St. Galler Nekrolog, St. Galler Mittheil. 11, 57, zum 4. November verzeichneten
Amalbertus monachus atque presbiter identisch sei, wie Sickel,
Kaiserurk. 5, vermuthet, scheint sehr fraglich, da er nicht mehr von
der ersten Hand, welche doch noch den Tod K. Konrads I. zum 23. December
verzeichnet, eingetragen ist. Die Schrift, welche im Reichenauer
Todtenbuch, Züricher Mittheil. 6, 62, einen Amalbertus zum 9. August,
einträgt, ist gleichfalls zu jung, vgl. 24. Juni die Eintragung Liutwart episcopus.
Amalbert tritt zuerst in Urkunden für Italien auf; möglicherweise
ist er identisch mit dem Amalbert, der 877 das Testament Angilbergas,
der Witwe Ludwigs II., Cod. Langob. 452, schreibt.
4 Es wäre denn, dass man den Albricus notarius in nr. 179 mit dem
Albricus mon. atque presb. des St. Galler Todtenbuches a. a. 0. 31 zum
26. Jänner identificiren wollte; dieser ist von der ersten Hand eingetragen,
während ein Iiernest mon. de Muorbah zum 24. November von
späterer Hand geschrieben nicht in Betracht kommt.
5 Das Diplom Arnolfs für Ernust, Diimge 83, ist aus Reichenau erhalten.
0 Zum 29. September ist zwar ein £Imist presb. eingetragen, der aber entschieden
einer späteren Zeit angeliört,