Die Urkunden Karls III.
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führung Liutberts ausgefertigt, aber nach der früheren Handlung
datirt wurden. 1
An Liutwards Stelle trat der Mainzer Erzbischof Liutbert,
der schon an der Spitze der Kanzlei Ludwigs des
Deutschen 2 und Ludwigs III. gestanden war. Zu dem Hofe
Karls III. scheint er früher nie nähere Beziehungen gehabt
zu haben, 3 hielt aber noch treu zum Kaiser, als die Empörung
schon ausgebrochen war; er übernahm die erfolglose Vermittlerrolle
und versorgte Karl noch mit dem nöthigen Unterhalt, 4
um sich freilich nach dessen Abdankung ebenso schnell an
Arnolf anzuschliessen. 5
In Liutberts 0 Namen sind nur sieben Urkunden recognoscirt,
welche, so weit ein Tagesdatum vorliegt, den Monaten
Juli bis September 887 angehören. Mit Liutbert tritt ein
neuer Recognoscent, Fredebold, in die Kanzlei, welcher sogleich
den Kanzlertitel führt; 7 von den früheren Recognoscenten erscheint
nur mehr Amalbert. Es blieben die alten Normen und
damit auch die Individualität der Datirung in Kraft.
Noch viel dürftiger sind die Nachrichten über das niedere
Kanzleipersonal. Sickel stellte die sehr ansprechende Vermuthung
auf, s dass die Kanzleivorstände für Nachwuchs in
den heimischen Klöstern sorgten, und weist darauf hin, dass
das Personal der Kanzlei Karls III. aus alamannischen Klöstern,
darunter auch St. Gallen, sich recrutirt habe. So wahrscheinlich
diese Annahme ist, ebenso schwer ist es auch bei der Dürftigkeit
des geschichtlichen Materials dafür den Beweis zu liefern. 0
Dass mit Salomon ein Schüler St. Gallens in die Kanzlei
1 Vgl. Ficker, Beitr. zur Urkundenlehre 2, 1G6.
2 Seit 870, Wilmans ICaiserurk. 167.
3 Er erscheint nur 882, also unmittelbar nach Karls Regierungsantritt im
Theilreiche Ludwigs III. zweimal als Intervenient, nr. 65, 66, und vielleicht
noch 883 — datirt von 887 — in nr. 155.
4 Ann. Fuld. 887 p. IV, Regino 887.
5 Mohr 1, 51, irrig zu 888.
0 Der Name ist nur in den Orig. nr. 172, 177 Liulpertua, sonst Liutbertus
geschrieben.
7 Orig. nr. 173, 174.
8 Ueber Kaiserurkunden in der Schweiz 5.
9 Diesen kann erst die Schriftvergleicliung nach Constatirung der Schreibschulen
erbringen.