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Mühlbache r.
bildet, so auch, dass es eine Urkunde durchaus nicht verdächtigt,
wenn in derselben statt des ,höheren' Titels der geringere
auftritt. Für die Kanzlei Karls III. sind die Fälle
viel zu häufig, als dass an Versehen gedacht werden könnte.
Welche Rangstufe die beiden Kanzler zu einander eingenommen,
darüber Hessen sich höchstens Vermuthungen aufstellen. Als
ganz bestimmt ergibt sich aber, dass ihnen so wenig als einem
der übrigen Recognoscenten ein territorialer Amtskreis zugewiesen
war. L Die Kanzlei war wie bisher eine einheitliche
und sie blieb es auch, eine vorübergehende Trennung in eine
deutsche und lothringische Kanzlei ausgenommen, 2 während
der ganzen Karolingerzeit.
Der Gontinuität des Kanzleiwesens entspricht es, dass in
der Regel sich auch das Kanzleipersonal auf den Nachfolger
vererbte. 3 So diente der Kanzleichef Ludwigs 11. Dructemir,
sowie jener Lothars II. Ercambokl sammt den Notaren Ilrodrnund
und Daniel in der Kanzlei Lothars I., jener Ludwigs
des Stammlers Gauzlen in der Karls des Kahlen. Dasselbe ist
auch Karlmann ausgenommen, in dessen Urkunden gleichfalls
neue Namen auftreten, bei den Söhnen Ludwigs des Deutschen
der Fall. An der Spitze der Kanzlei Ludwigs III. bleibt der
Erzeaplan Liutbert, die Leitung jener Karls III. übernimmt
zunächst Witgar.
Witgar hatte 858—860 die Kanzlei Ludwigs des Deutschen
geleitet; 4 um diese Zeit wurde er auf den Bischofstuhl von Augsburg
erhoben. 5 Als Erzkaplan wurde er auch Vorstand der
1 So recognosciren Ernust, Inquirin, Waldo ohne Unterschied für Deutschland
und Italien, Inquirin und Salomon auch für Lothringen, Amalbert
für Deutschland, Italien, Westfraneien. Dieselbe Erscheinung unter
Lothar I., Wiener Sitzungsber. 85, 507 A. 6.
2 Unter Ludwig dem Kind und theilweise auch unter Karl dem Einfältigen
vgl. B. 1941, 1949, 1962. Auf die Zweitheilung der Kanzlei in eine italienische
und burgundische unter Kaiser Ludwig III. hat schon Stumpf,
Wirzb. Immun. 1, 33 A. 56, aufmerksam gemacht.
3 Unter Lothar I. und Zwentibold treten jedoch ganz neue Namen auf;
möglich dass der erste 840 zwei Persönlichkeiten aus der Kanzlei Ludwigs
des Frommen übernahm. Wiener Sitzungsber. 85, 507 A. 4.
4 B. 786—796.
5 Dümmler, Ostfränk. Reich 1, 873.