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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Die  Urkunden  Karle  III.  351
Namen  recognoscirten  Urkunde 1  den  Titel  cancellarius.  Wenn
Liutward,  der  zuerst  im  März  878  in  Originalen  als  archicanceUarius
  erscheint, 2  nochmal  im  Juli  desselben  Jahres  cancellarius
  genannt  wird, 3  so  ist  dies  wohl  nur  ein  Versehen  des
Schreibers;  noch  weniger  Gewicht  darf  man  darauf  legen,
wenn  ihm  auch  später  in  Copien  derselbe  Titel  beigelegt  wird. 4
Die  Erscheinung,  dass  in  derselben  Kanzlei  der  Titel
cancellarius  gleichzeitig  von  zwei  Persönlichkeiten  geführt  wird,
tritt  zuerst  in  der  Kanzlei  Ludwigs  II.  und  Karls  des  Kahlen
entgegen;  hier  ist  es  Gauzlen  und  Hildebold,  dort  Adalbert
und  Herincus.  Sie  wiederholt  sich  in  der  Kanzlei  Karls  III.
Von  Ernust  abgesehen,  trägt  nach  Waldos  Austritt  Amalbert
in  der  Regel  den  Titel  cancellarius,  doch  daneben  auch  Salomon,
 6  der  bisher  natarius  hiess;  unter  Liutbert  werden  die
beiden  Recognoscenten  Friedebold 1 ’  und  Amalbert  als  Kanzler
bezeichnet.
Ergibt  sich  aus  dem  Schwanken  der  Titulatur,  dass  diese
für  die  Einreihung  datirungsloser  Urkunden  keine  feste  Norm

Aspert,  der  nur  in  der  Recog’nition  eines  Originals  B.  1095,  Dronke  295,
archicancellarius  genannt  wird,  diesen  Titel  auch  im  Text  des  Originals
B.  1068  trägt.
1  Recognoscent  ist  ein  Diakon  Gaidulf,  der  nur  dies  einemal  auftritt,  also
wahrscheinlich  nicht  zum  ständigen  Kanzleipersonal  zählte.
2  nr.  9;  nr.  5  Copie  ist  nicht  authentisch.
3  nr.  11  Orig.  Als  Beleg  für  die  mechanische  und  gedankenlose  Schreiberei,
von  der  auch  die  Recognition  ihren  Th  eil  erhielt,  verweise  ich  auf  die
beiden  Originale  Konrads  1.  B.  1265,  1266  in  München  mit  archiepcapellani
  und  archiarchicapellani.  Weitere  Belege  bei  Ficker,  Urkundenlehre ­
  1,  56;  2,  478.
4  nr.  101,  107,  122,  141.
Dasselbe  Schwanken  zeigt  die  Kanzlei  Arnolfs.  Wiching  heisst
B.  1110  (Wartmann  U.  B.  von  St.  Gallen  2,  295)  Orig,  zum  ersten
Male  archicancellarius  und  führt  diesen  Titel  als  Recognoscent  in  den
Orig.  B.  1111,  Dümmler,  Ostfränk.  Reich,  2,  678;  daneben  heisst  er
wieder  cancellarius  in  den  Orig.  B.  1117,  1119  (Orig,  in  Mailand),  1121
(Orig,  in  Parma),  1122,  1139  (Orig,  in  Klagenfurt),  1146,  1147.  Dem  Auftreten ­
  des  arcldcancellarius  scheint  es  zu  entsprechen,  dass  kurz  darauf
der  Notar  Ernust  den  Titel  cancellarius  zu  führen  beginnt,  zuerst  Orig.
B.  1116,  1123;  doch  in  einer  Urkunde  von  896  August  13,  Wiirdtwein
Subs.  3,  300,  Orig,  in  Marburg,  heisst  er  wieder  notarius.
5  nr.  134  Orig.,  früher  nur  in  nr.  123  Copie.
6  Dieser  heisst  nur  notarius  im  Orig.  nr.  177.
            
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