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Mülilbaciier.
Als nach dem Sturze Liutwards Liutbert von Mainz zur Leitung
der Kanzlei berufen wurde, ward er allem Anscheine nach
auch zum Erzcaplan ernannt; führt er auch zunächst noch
den Titel archicancellarius fort, so wird doch in den beiden
letzten Urkunden der alte Titel archicappellanus wieder in seine
Rechte eingesetzt. 1 Noch hatte sich aber die Wandlung nicht
vollzogen, welche aus den Theilreichen sich herausbildend unter
Arnolf für das ganze Reich zur Geltung gelangt, dass das
Erzcaplanat und damit die wenn auch theilweise nur nominelle
Leitung der Kanzlei an einen bestimmten Bischofsitz gebunden
ist; noch werden die beiden Aemter an eine dem Kaiser genehme
Persönlichkeit übertragen.
Mit den Theilreichen mehren sich auch die Titulaturen
des Kanzleipersonals. 2 Den Reigen führt Italien. Für die
Recognoscenten kennt noch die Kanzlei Lothars I. nur den
Amtstitel notarius. Unter Ludwig II. tritt schon 851 der Titel
cancellarius auf und behauptet sich hier bis 864. 3 Eigenthümlicher
Weise findet er dann im selben Jahre 858 Eingang in
die Recognitionsformel der Urkunden Ludwigs des Deutschen, 4
und Lothars II., 5 hier mit dem charakteristischen Zusatz reyiae
1 Archicancellarius in der Recognition von nr. 172—174, 177, archicappellanus
von nr. 175, 176. Im Texte von nr. 172 heisst Liutbert noch archiepiscopus
et archicancellarius, von nr. 179 nur archiepiscopus.
2 Vgl. Waitz, V. G. 6, 277.
3 B. 626 (irrig zu 850), Orig, in Parma, B. 633 ch. s. XIV, drei ungedruckte
Originale für Montamiate zu Siena 853 Juli 4 (Herincus d.
imperatoris cancellarius), M. G. Pabst, Fattescbi 295 e reg. Farf. vom
Jalire 857, B. 655, 656 Orig, in St. Gallen, 651 Orig, in Turin von 861,
Fatteschi 297 und ungedruckte Urkunde für Farfa (Rom 864 Februar
M. G. Bethmann) e reg. Farf., Urk. für S. Maria in Gaza in Lib. privil.
s. Mariae in Organo zu Verona (bei Ughelli 2, 716 ohne die Recognition
Adalbertus canc. ad, vicem Johannis M. G. Laschitzer), B. 650 = 658,
Orig, in Modena, sämmtlich von 864. Ausser Herincus führt diesen Titel
noch Adalbert und Werimbold. Später über wiegt wieder der geistliche
Titel sacerdos, preshiter, diaconus, daneben noch notarius.
4 13. 786, 788, 789, Dümge 72, B. 811, 814, 792, 793 sämmtlich Originale.
Zuerst B. 692, Mabillon, Dipl. 533 (das Citat bei Böhmer irrig) ex autogr.
In den Urkunden des jüngsten Sohnes Lothars I., Karl, findet sich
der litel cancellarius nur in B. 718. Ob B. 719 diesem oder Karl von
Aquitanien, dem Sohne Karls des Kahlen zuzuschreiben sei, ist fraglich;