310 Maassen.
Stücke enthielt. Auf die Annahme zweier verschiedenen Redactionen
führt uns überdies noch ein andrer Umstand. Wie oben
bereits erwähnt wurde, findet sich bei d’Achery ein einzelnes
Stück des Commentars. Wenn wir auf den Inhalt reflectiren,
so erkennen wir die kürzende Hand, welche von dem Commentar
nur das beibehielt, was nicht gegen einen bestimmten
Bischof gei’ichtet oder, wie die beiden Sätze: Quid clarius, quid
religiosius dici potuit? und Hoc apertius et absolutius hac lege
precipitur, quod in alio pragmate superius paulo obscurius
fuerat promulgatum, nur in dem Zusammenhang des ganzen
Commentars Sinn und Bedeutung hatte.
Sei dem übrigens wie ihm wolle: möge man eine andre
Erklärung finden, welche noch grössere Wahrscheinlichkeit
bietet, — allemal muss die flüchtigste Vergleichung lehren,
dass die zwischen d’Achery und dem mailänder Codex vorhandene
Uebereinstimmung in der Auswahl, Reihenfolge und
Gestalt der Fragmente der Sirmond’schen Constitutionen nicht
dem Zufall zugeschrieben werden, sondern allein in einer gemeinsamen
Quelle ihren Grund haben kann, für die nach dem,
was vorliegt, nur eine von Florus verfasste Compilation —
a domno Floro viro prudenti collecta — zu halten ist.
Ich will noch einen Umstand nicht unerwähnt lassen. Es
sind nämlich Gründe vorhanden welche zu der Annahme berechtigen,
dass der Commentar sich nicht auf die Sirmond’schen
Constitutionen beschränkt, sondern auch noch andre Belege
für die Rechtsansicht des Verfassers umfasst habe. Davon soll
aber in einem andern Zusammenhang gehandelt werden.
VI.
Suchen wir nun festzustellen: worin denn eigentlich die
Controverse zwischen dem streitbaren Diacon der Kirche von
Lyon und dem Bischof von Autun besteht.
Florus wirft dem Modoinus vor, dass er die Geistlichen
vor die weltlichen Gerichte ziehe. Der Geistliche ist nach ihm
in keiner Sache dem öffentlichen Gericht unterworfen, auch
nicht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und um weltlicher
Verbrechen willen. An Civilsachen denkt Florus, wenn er
daran erinnert, dass Constantin sogar die Laien genöthigt habe,