Maassen. Ein Commentar des Florus von Lyon.
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Ein Commentar des Florus von Lyon zu einigen
der sogenannten Sirmond’schen Constitutionen.
Von
Friedrich Maassen,
wirkt. Mitgliede der kais. Akademie der Wissenschaften.
I.
Nach einem Cod. S. Mariani Antissiod. 0. P. hat Luc
d’Achery in seinem Spicilegium T. XII. p. 48 sq. eine kleine
Rechtssammlung herausgegeben, deren Verfasser durch die
Ueberschrift erkennbar gemacht ist. Sie lautet so: Haec a
domno Floro vivo •prudenti collecta sunt ex lege et canone. 1 Ob
diese Handschrift noch existirt, weiss ich nicht. Ebensowenig
ist mir von einem zweiten Exemplar etwas bekannt geworden.
Ich bin daher genöthig-t mich für die Beschreibung der Samm
lung an den Druck zu halten.
Die Sammlung beginnt mit dem Schluss der sechsten
unter den Sirmond’schen Constitutionen. 2 Dann folgt von der
vierten nichts als die Inscription; 3 der Text ist, offenbar durch
ein Versehen, 4 ausgefallen. Beide Stellen handeln von recht-
1 S. meine Geschichte der Quellen u. s. w. I. S. 874 fg.
2 Nach ihrem ersten Herausgeber so genannt: Jac. Sirmondus Appendix
Codicis Theodosiani novis eonstitutionibus cumulatior. Paris. 1631. Die
ersten achtzehn dieser einundzwanzig Constitutionen sind zuletzt heraus
gegeben von G. Haenel: XVIII constihitiones, quas Jaeobus Sirmondus
ex codicibus Lugdunensi atque Anitiensi . . divulgavit. Bonnae 1844. (Im
bonner Corpus juris Antejustinianei Vol. II. p. 405 sq.) S. über die
Sammlung der achtzehn Constitutionen (,Sirmond’sche Constitutionen
sammlung') meine Geschichte der Quellen I. S. 792 fg.
3 Constantinus ad Felicem praefeclum praetorio.
1 Die Inscription erscheint hier nun als zu dem nächstfolgenden Fragment
(der ersten Sirmond’schen Constitution), dessen Inscription ausgefallen
ist, gehörig.