Lafayette in Oesterreich.
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und ihn ausgelassen'. ,Daun steckte ihm der andere Mensch
(also Bollmann) ein anderes Schnupftuch oder einen Handschuh
tiefer in den Mund, so dass er nicht mehr rufen konnte'. —
Inzwischen habe er sich ,mit Lafayette bis zur Erde gebalgt'
bis ,ein Pferd ihn auf das rechte dicke Bein getreten', die
zwei Fremden ihn auf den rechten Arm schlugen, so dass er
loslassen musste. Er berichtet nachträglich, dass er an beiden
Händen verwundet sei, wohl durch seinen eigenen ihm aus
der Scheide gezogenen Säbel und ein Pistol. — Die Verwundungen
werden constatirt. —• Der commandirte Gemeine Johann
Hartwich fuhr voraus, nach seiner Aussage: bis er den Lärm
bemerkte, der ihm von einem Bauernstreite herzurühren
schien: er findet den Handschuh, Säbel und eine geladene
Pistole.
Der Präsident des Hofkriegsrathes, Graf Wallis, meldet
an Thugut, dass auf Befehl des F.-M. Botta den sämmtlichen
Staatsgefangenen ,das Spazierenfahren und Spazierengehen eingestellt
worden sei, auch dass Lafayette den Stadtverwalter
von Braunseifen, der ihn sich vorführen Hess, zu bestechen
versucht habe'.
Die anliegende Resolutio Caesarea Regia besagt: ,da durch
diesen Vorgang sich abermals besttätigt, dass diese Staatsgefangenen
nur auf List und Betrug sinnen, um die gute Art
mit der sie behandelt werden, zu missbrauchen, so ist ganz
recht geschehen, dass alles ihnen zu ihrer Gesundheit bis jetzt
gestattete Ausfahren eingestellt worden ist.
Franz.'
Nr. 2.
Abschrift (Staatsarchiv).
,Constitut
d t0 Olmiitz den 8. November 1794, welches aus Gelegenheit
eines aus der hiesigen Staatsgefangenschaft entwichenen Franzosen
mit den vier Bauern, welche den Gehülfen des Flüchtlings
angehalten und eingebracht haben, aufgenommen worden,
durch aen Herrn FML. Grafen Arco und den Herrn Kreishauptmann
Freiherrn von Dubsky.'