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Büdinger.
und seiner Mitgesellen enthoben zu werden, die allerunterthänigste
Anzeige gemacht.
Um die von Euer Majestät mir allergnädigst angedeutete
diesfalls gewährige Willens meynung zur Uebernahme gedachter,
dermals in Schlesien befindlichen Gefangenen zu vollziehen,
muss ich mir die bestimmte allerhöchste Befehle hierüber
ehrerbietigst ausbitten, wegen den zur Uebergabe dieser Gefangenen
preussischer Seits wie auch beim Generalcommando
in Prag zu treffenden Veranstaltungen sowohl mit dem Hofkriegsrath
das Einvernehmen zu pflegen, als an den Grafen
v. Lehrbach zur Einverständniss mit dem preussischen Ministerium
das Nöthige zu erlassen.
Baron von Thugut.
Wien den 25. Hornung 1794/
Links in der Mitte: ,Ich bewillige die Uebernahme dieser
Kriegsgefangenen und haben Sie sich hierwegen mit dem Hofkriegsrath
einzuvernehmen.
Franz/
Anhang C.
Fluehtacten.
Nr. 1.
In den an den Kaiser gegangenen Acten des Staatsarchives
über die Flucht findet sich auch das noch am 8. November
1794 mit dem Corporal Johann Platzer, 31 Jahre alt
,vom 28. August 1793 bei dem hiesigen Staatsgefangenen qua
dienstthuender Profos kommandiert' aufgenommene Protokoll.
Hiernach hat ihm der ungenannte Bollmann zugerufen: ,gebe
er nur den Mann, nämlich den Staatsgefangenen, her', der
Andere (Huger) ihm, da er um Hilfe rief, während er Lafayette
am Halstuch festhielt, ein Taschentuch in den Mund gesteckt.
Er meint aber, dass er demjenigen, der ihm das Schnupftuch
in Hals steckte, einen oder gar zwei Finger möge abgebissen
haben; 1 ,der habe dem Constituten den Säbel weggenommen
1 In der That war keiner der beiden Helfer, sondern Lafayette selbst ge-'
bissen, wie aus seiner Vernehmung vom 9. December 1794 hervorgeht.
Vgl. unten Nr. 5 S. 272.