Lafayeite in Oesterreich.
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Zeugungen und dem eines Vertreters der alten Staatsordnungen
vielleicht nie unverhüllter zu Tage. Nicht Chasteler, der in
seinem Berichte diese theoretischen Discussionen ganz übergeht,
aber Lafayette und seine Gemahlin sind darauf aufmerksam
geworden. Chasteler erklärte, der Getangene werde
,in Europa als das Haupt der neuen Lehre betrachtet', worauf
dieser scherzend die Ehre hervorhob, dass der Kaiser mit ihm
als Macht zu Macht (de puissance a puissance) verhandle. Am
Ende gestand doch Chasteler ihm zu: ,Sie sind nicht mehr
gefährlich, denn Ihre Grundsätze sind jetzt in dem Munde aller
Welt'; im Uebrigen brauche er sich nicht zu bekümmern, dass
man ihm den Aufenthalt in Deutschland verwehre; denn seine
Lehre von den Menschenrechten habe dort jetzt genug Apostel. 1
Konnte aber vollends dem Kaiser die hier ausgestellte,
unerhörte und eigentlich unmögliche Formel der Urfehde genügen
? Liess sich nicht vielmehr sagen, dass sie eventuell
die Entlassenen zu allen Agitationen im Interesse ihres alten
oder neuen Vaterlandes in den Erbländern berechtige und den
Conflict ihrer neuen Lehren mit den in Oesterreich geltenden
Grundsätzen, der ausgeschlossen werden sollte, gleichsam
provocire ?
Chasteler kehrte am 27. oder 28. Juli 1797 nach Wien
zurück und der Kaiser entschloss sich zunächst nicht zu einer
Freilassung der Gefangenen. Noch in einem gleich zu erwähnenden
Schreiben Thugut’s bricht dessen tiefer Unmuth,
über die, wie er meint, frivolen Schwierigkeiten durch, welche
ihm dieselben bereitet haben. 2
Die nächsten Actenstücke machen den Eindruck, als ob
Thugut eine sanfte Gewalt zur Erledigung der Sache nicht
ungern gesehen hätte, wenn er nicht gar einer solchen dem Hofe
gegenüber bedurfte. Es war aber die volle und reine Hingebung
eines Mannes an die Sache der Befreiung, welche
die Schwierigkeiten lösen half. Louis Romeuf, der dies Verdienst
in Anspruch nehmen kann, hat seinen sonst wenig
1 Jenes nach der Erzählung Lafayette’s an Hennings bei Wattenbach a. a. O.
730, dieses nach der der Frau von Lafayette, Meinoires IV, 295 f.
2 An den Gesandten in Hamburg Baron Buol-Sehauenstein am 9. August 1797
im Anhänge F.