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B ü d i n g e r.
Befreiung Lafayette’s Wünsche geäussert. Dieselben waren an
den Marchese di Gallo gerichtet, der ohne Erneuerung seiner
Vollmachten 1 auch nach Abschluss der von ihm in erster Stelle
Unterzeichneten Präliminarien die Unterhandlungen mit Bonaparte
weiter führte. Von Bonaparte’s eigener Hand waren die
Restrictionen 2 in dem, formell auch von Clarke — obwohl er
gerade diese Restrictionen missbilligte -—• mit unterschriebenen,
bisher nur in undatirtem Abdrucke zum Vorschein gekommenen
Schreiben verfasst.
Diese Note spricht von dem ,Interesse', welches das Directorium
,an dem Geschicke (sort) der Gefangenen von Olmütz'
nehme, erneuert die Vorstellung (instance) im Namen ihrer Regierung.
Die Bevollmächtigten hoffen, dass Gallo seine guten
Dienste anwenden werde, ,dass die genannten Gefangenen in
Freiheit gesetzt werden und die freie. Wahl (faculte) haben,
sich nach Amerika oder in jede andere Gegend zu begeben
(se rendre), ohne dass sie sich jedoch gegenwärtig nach Frankreich
begeben können'. Der Kaiser werde hiedurch einen neuen
Beweis seiner Humanität geben, das Directorium verpflichten
und selbst zur Consolidirung der innern Ruhe der Republik
beitragen.
Schon diese Form des Ersuchens war eine wenig verhüllte
Mittheilung, dass die Befreiung eines Mannes, dessen
Anwesenheit in Frankreich Bonaparte’s Planen nur beschwerlich
sein konnte, dem General keineswegs am Herzen liege. Noch
deutlicher war aber die mündliche Erklärung, die man von
Tbugut ohne Namennennung (l’on a temoigne) erfährt, dass
neben Frankreich auch Italien, das rechtsrheinische Gebiet und
vielleicht Holland' ausgeschlossen wurden. 3 Mit vollem Rechte
konnte Tbugut später 4 den General Clarke erinnern, dass er
1 Sybel, Revolutionszeit, 2. Aufl. IV, 534.
2 Memoires IV, 368 und 366; V 150 n.
3 Meraoires IV, 368 und für das Folgende 366.
4 Vous aurez ete instruit par Mr. Perret (vgl. oben S. 243 Anm. 1), que
les trois prisonniers d’Olmutz auroient ete dejk mis en libertd, si l’on
avoit determine l’endroit ou Ton devoit les conduire et les remettre.
L’on a temoigne, que l’on ne pouvoit les recevoir ni en Italie rii en
France, ni meine au delü du Rhin, ni pent-etre en Hollande. Thugut an
Clarke aus Wien, 12. August 1797. Copie im Staatsarchiv.