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B ü d i u g e r.
seinen Gunsten, als die am 22. Januar 1795 1 aus den Kerkern
des Nationalconventes entlassene Gemahlin des Gefangenen im
September d. J. mit ihren beiden Töchtern in Wien erschien.
Theils durch die alten Verbindungen der Familie ihres Vaters,
der Noailles, theils durch die ihrer Freundin der Prinzessin
Auguste von Arenberg, Gräfin von der Marek, wusste sie bei
einigen der grössten Familien des Reiches Sympathien für ihre
Sache zu erwecken. 2 Durch den greisen Oberstkämmerer
Fürsten Wolfgang Franz Xaver Rosenberg, ohnehin einen lebhaften
Gegner der Thugut’schen Politik 3 wurde sie insgeheim
bei dem Kaiser eingeführt, von ihren Töchtern begleitet. Die
Freilassung ihres Gatten erklärte Kaiser Franz, da seine Hände
gebunden seien und die Angelegenheit nicht von ihm allein
abhänge, für unmöglich. Ihrem Wunsche, mit ihren beiden
Töchtern seine Gefangenschaft theilen zu dürfen, willfahrte er. 4
,Unter anderem sagte er zu ihr, dass sie wohl thäte, dass er an
ihrer Stelle ebenso handeln würde'. 5 In jedem Momente konnten
die Frauen, welche seit dem 16. October 0 1795 die Olmützer
Haft theilten, dieselbe verlassen; aber in dieselbe zurückzu-1
Lasteyrie, vie de M rae de Lafayette 334.
2 Sie war an eine Schwester des Grafen empfohlen und: eile revit M ines
d’Ursel et de Windischgratz, parentes de M me Auguste d’Arenberg. —
Elle reQut de ces dames les plus toucliantes marques d’amitie. Auch in
einem Briefe aus der Olmützer Haft an den Vicepräsidenten des Hofkriegsrathes
Grafen Ferraris sendet sie: mille tendres compliments pour
M mes de Windischgratz et d’Ursel. A. a. O. 352, 355, 569.
3 Besonders bezeichnend ist nach seinem am 14. November 1796 erfolgten
Tode Thugut’s bitteres Schreiben vom 2. December bei Vivenot, vertrauliche
Briefe I, 363.
4 Lasteyrie 353, Memoires IV, 272 in einem Briefe der Dame vom 10. Mai 1796.
Die Aeusserung in demselben Briefe, dass der Kaiser die Schuld ausdrücklich
auf Preussen geschoben habe (vgl. oben S. 232, Anm. 6), wird sonst
nirgends erwähnt und scheint nur Schlussfolgerung der entrüsteten Verfasserin.
5 Wattenbach (Heidelb. Jahrb. 1870) 731.
6 Das Datum nach der von der Dame bei ihrer Entlassung am 18. September
1797 als richtig Unterzeichneten ,specification‘ ihrer Einnahmen
und der für sie geschehenen Ausgaben im Gesammtbetrage von 6151 fl.,
da sie mit ihren Töchtern im Gefängnisse auf eigene Kosten lebte.
Registratur des Reichskriegsministeriums 1797, Dep. Lit. G, n. 11921.