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Büdi n ger.
fahrten in Begleitung nur eines Corporals unternehmen, dem
erst nach einem Wechsel im Festungscommando noch ein
Gemeiner beigegeben wurde. 1
Es kann mich in diesem Zusammenhänge sein Fluchtversuch
vom 8. November nicht weiter beschäftigen, über
welchen die Acten (vgl. Anhang C) bis in alle Einzelheiten
eine vollkommen authentische Kunde geben. 2 Selbstverständlich
trat nach dem Missbrauche der ihm gewährten Freiheiten
eine grössere Strenge der Bewachung ein und wurden alle mit
derselben betrauten Militärpersonen bestraft. 3 In wie seltsamer
Lage sich aber die kaiserliche Regierung ihrem europäischen
Aufträge gegenüber befand, zeigt schon die Thatsache, dass der
enthusiastische junge Mediciner aus Südcarolina und der unruhige
deutsche Literat, welche den Fluchtversuch veranlasst hatten,
nach harter Untersuchungshaft, mit halber Einrechnung der
ihnen zuerkannten einmonatlichen Gefängnissstrafe, und gegen
Ersatz der dem Aerar bereiteten Kosten, freigelassen wurden. 4
1 Die seltsame Thatsache erfährt man zuerst aus der Aussage des Kutschers
(Anhang C, n. 2) und wird in dem Vorträge des Hofkriegsraths an den
Kaiser (Anhang C, n. 5) auch besonders gerügt
2 An die Stelle der drei sich vielfach wiedersprechenden Berichte der Betheiligten
(vgl. Lafayette 45 f.) treten diese entscheidenden Nachrichten.
3 Doch lehnte der Kaiser den Antrag ab, den wieder eingebrachten Flüchtling
drei Monate in Eisen zu legen, während er im Uebrigen die ,angetragenen
Beahndungen derjenigen, die durch ihre Schuld zur Erleichterung
der versuchten Flucht des La Fayette beigetragen haben 4 bestätigte.
Eigenh. Resolution auf den Vortrag vom 16. Jänner 1795 bei einem
Schreiben des Hofkriegsrathspräsidenten Grafen Wallis an Thugut vom
29. Jan. 1795. Staatsarchiv. Die Bestrafung der Militärs s. in Anhang C, n. 5.
4 ,Diese wunderbare Milde 4 sucht Varnhagen in den ,Denkwürdigkeiten
BollmannV, (ausgewählte Schriften Leipzig 1875, XVII, 215) durch weibliche
und fürstliche und freimaurerische Einwirkungen und daraus zu
erklären, dass .die österreichische Regierung im Praktischen von jeher
einen freien Geist gezeigt, der bei ausserordentlichen Dingen nicht karg
am Hergebrachten haftet 4 . Ueber die abweichende Erzählung einer Verwandten
des andern Gefangenen Huger, die er in Uebersetzung bringt,
urtheilt er mit wesentlich ablehnender Kritik (S. 250); gewiss scheint nur,
dass Huger bei seiner Entlassung von einem Juristen um 50 Goldstücke
geprellt wurde. Da der verdiente Geschichtschreiber hervorragender
Deutscher in Amerika, Herr Dr. Friedrich Kapp, eben mit einem Leben
des Hauptbetheiligten, des Dr. Bollmann, beschäftigt ist, so ist zu wünschen,
dass ihm aus Bollmann’s Papieren eine Aufklärung über diese Sache