Krösus’ Sturz.
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seiner medischen Gemahlin (VIII, 5, 28) sv. v.al vöv 'kcyoq w:
xaY/.äXr,? Ysvcjjivr ( c. Aber diese Tradition behandelte eben nur
irrelevante Dinge.
Nicht immer kann er bei seinem ausgesprochenen Misstrauen
gegen diese Quellengattung solche Geschichtchen und Lieder
meinen, wenn er ein XsYETat, Xsyovt«i, saciv, 6? ^asiv gebraucht.
Er mochte ihnen entnehmen, dass Cyrus alle Verwandten ,wie
noch jetzt bei den Persern üblich' beim Abschiede geküsst
habe (I, 4, 27), dass er beim Abzüge günstige Himmelszeichen
empfing (I, 6, 1), dass Kyaxares roh und unverständig war
(IV, 5, 9), Cyrus sich durch Dienste der Freunde verpflichtet
gefühlt (VIII, 2, 13), gegen Krösus den Grundsatz geltend
gemacht habe, Freigebigkeit mache nicht ärmer (VIII, 2, 15).
Aber man hat doch eine Ueberlieferung anderer Art zu
verstehen, wenn er ähnlich meldet, dass die Perser (X^ovtai)
etwa zwölf Myriaden betragen (I, 2, 15) oder x.zTep.a0op.ev, dass
Cyrus den Polizeidienst, ,die Augen und Ohren des Königs',
durch Geschenke und Güte bildete (VII, 2, 10). Manche Institution
und Sitte ist ihm, wie jener Polizeidienst, als von
Cyrus herrührend, bezeichnet worden, so: pvjTpa fj v.y.\ vuv ypw-|j.e6a,
äirXfik Stcäczsw tob: xatSac (I, 6, 33), der ironisch kritisirte
Gebrauch, das Liebste mit ins Feld zu nehmen (IV, 3, 2),
die Einrichtung der Garde und der babylonischen Garnison
(VII, 5, 70), der Kriegswagen (VI, 1, 30) und der Spalierbildung
beim Auszuge des Königs (VIII, 3, 9), auch die
Ordnung dieses Auszuges selbst (VIII, 3, 34), die Gnadenentziehungen
gegen säumige Hofleute (VIII, 1, 20), die Achtung
der von der königlichen Tafel Beschenkten (VI, 1, 30),
die Geldgaben an alle Perser und Perserinnen beim Betreten
des Landes. Auch manche Eigenthumstitel hat er als auf
Cyrus zurückgehend erfahren: von Gütern der ,Freunde' in
allen Ländern der Monarchie (VIII, 6, 5), wie von Besitzungen
der meist medischen und hyrkanischen Krieger, welche in
Cyrus’ Nähe zu bleiben vorzogen (VIII, 4, 28). Bei dem
Rückzuge der Zehntausend hat er namentlich solche Rechtsansprüche
erfahren können.
In die Kategorie der durch den Reichsgründer Angesiedelten
gehören nun auch die Nachkommen der Egypter in
Kleinasien.