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Bü dinge r.
Sachlich mag Herodot’s Angabe von 14 Jahren und
14 Tagen der Regierung des Krösus mit der oben (S. 205)
postulirten Ergänzung bis zu einem Dritteljahre mit der vielleicht
nur abrundenden Ziffer von 15 Jahren stimmen. Auch
wird Herodot’s (I, 77) Eixirung der Einnahme auf den beginnenden
Winter, die ja mit der Entlassung der Contingente
zu Krösus’ Rechtfertigung wegen seiner Niederlage von der
Quelle verwerthet ward, thatsächlieh begründet sein. Alyattes’
Todeszeit in dem attischen Archontenjahre 556/5 ist anderseits
nicht näher überliefert und könnte ganz wohl in den Vorsommer
555 fallen. Man wird also nur behaupten können, dass
Krösus’ Sturz in den Herbst 541 oder 540, d. h. in eben die
Zeit gehöre, auf welche uns auch Xenophon geführt hatte.
Abgesehen von dem, auch für Herodot sachlich unwesentlichen,
durch die oberasiatischen Kriege gebildeten Intervalle
zwischen den Einnahmen von Sardes und Babylon ist dies Ergebnis
für den Geschichtschreiber durchaus günstig. Der Labynetos
in Krösus’ Bunde ist nun unzweifelhaft Nabunahid und die
Gesandtschaften an Peisistratos während dessen dritter Tyrannis
nach seinen Eroberungen ohne alles Bedenken, wenn man
eben, wie durchaus zulässig, diese (vgl. S. 201) 543 oder 542
beginnen lässt. Nur ihrerseits die Chronologie des Ausganges
der lydischen Monarchie zu bestimmen, zeigten sich diese wie
alle anderen Angaben Herodot’s ungeeignet.
Zuerst sind sie, so viel ich sehe, in Eratosthenes’
Chronographie verwerthet worden. Diese erscheint gänzlich
als die Grundlage von Apollodor’s Chronika, 1 in welchen gegen
Ausgang des zweiten Jahrhunderts Herodot’s Ansätze für uns
zunächst nachweisbar sind. Apollodor setzte 2 Thaies’ Tod in
das Jahr der Halysschlacht und diese 01. 58, 3 = 546/5. Das
Jahr ergibt sich aus dem Brande des delphischen Tempels 01.
58, 1 = 548/7 (vgl. oben S. 203), vor welchem Krösus’ Geschenke
anlangten; hiefür muss Eratosthenes, beziehungsweise
Apollodor, das Jahr vorher angesetzt haben, die drei Orakeljahre
in Anschlag gebracht, ergibt die Rechnung das nun
kanonisch werdende Datum. Auch fällt mit Herodot Harpagos’
1 Diels S. 4.
2 Diog. Laert. I, 37, 38, mit Diels’ Erklärung und Emendation S. 16.