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Härtel.
sclirift liegt darin, dass auf c in der Form sSoije x<n ovjp.ti) im Context
des Decretes die probuleumatische Formel folgte Z. 25 ff. Wem
das Decret galt und was es ausser dem Beschluss auf Belobung
und Bekränzung noch enthielt, ist nicht ersichtlich. Es ist ohne
Belang, dass hinter eooije x<j> cvjp.w ein Stück der vierten Zeile frei
blieb, so dass f" die nächste Zeile begann. Aber es ist sicher >
nicht zufällig, dass wie in den gleich mangelhaften Decreten nr. 315
und 352 b , die gleichfalls nicht auf der Burg aufgestellt waren, im
Protokoll g fehlt (vgl. I S. 616).
I S. 581 letzte Zeile. Es ist 15 b statt 14 b zu lesen. Obwohl
das auf dieser und den folgenden Seiten über die Fundgruben der
Abbreviaturen Bemerkte genügen dürfte, um zu beweisen, worauf
es mir ankam, durfte ich das Resultat schärfer dahin fassen, dass,
von Staatsurkunden officieller Aufschreibung abgesehen, Abbreviaturen
aller Art gestattet sind, dass jene nur in den angeschlossenen
Personenverzeichnissen hie und da Abkürzungen am Demotikon,
nie aber in den Präscripten, wo doch so reiche Gelegenheit war,
zulassen. Zahlreiche und interessante Belege mannigfacher Abkürzungen
bieten ausser den genannten Inschriften noch von jüngst
publicirten Stücken ’AOijvaiov YI 388 (Mauerbauinschrift), YII 87 *
(Yerzeichniss der Weihgeschenke des Asklepieion), die von Köhler
in den Mittheil. d. d. arch. Inst. III 173 ff. behandelten otäXai
il;eXeu0Epi)wd. Die Erscheinung verdient wohl eine erschöpfende
Special-Untersuchung, zu welcher ich mit meinem Excurs die Anregung
gegeben haben möchte.
I S. 587 ff. Ich bin erst durch die mir während der Correctur
des letzten Bogens zugekommene Sammlung Mdlanges d’dpigraphie
grecque, premier fascicule, par P. Foucart. Paris, 1878 aufmerksam
gemacht worden, dass auch Foucart die wichtige Inschrift in eingehender
Weise commentirt und sich um das Verständniss derselben
grosse Verdienste erworben hat. Was den fehlenden Bestandtheil b
betrifft, schliesst sich auch Foucart Kumanudis’ Vermuthung an:
dans Vintituld, le nom du secretaire de la prytanie n’est pas mentionnd:
cette omission esl Sans exemple jusqu’ici dans les dderets du V‘ siecle;
il est probable que ce nom avait die gravd au-dessous du bas-relief (S. 6),
welche mit Rücksicht auf die oben I S. 545. 550. 551 gegebene
Zusammenstellung unhaltbar ist. Auch -wenn der Schreiber ausserhalb
des Protokolls genannt war, durfte er im Inneren desselben
nicht fehlen. Diese Erklärung setzt also nur eine Singularität an
die Stelle der anderen.