176
llartel.
nicktet und Aristogeiton in die beantragte Strafe von fünf Talenten
verurtheilt werde. Wir entnehmen diesen Hergang' der Einleitung
des Libanios, der bekanntlich kein classiscker Zeuge ist. Er
nennt den Antrag d-poßauXeuxov und überliefert seinen Inhalt.
Wie dem auch immer sei, an eine sofort nach seiner Einbringung
erfolgte definitive Annahme desselben durch das Volk wird
man nicht denken können. Wahrscheinlich hatte der Rath es
wie in anderen Fällen dem Volke anheimgegeben zu bestimmen,
wie Aristogeiton gerichtet werden solle, was in der Form eines
probuleumatischen Decretes nach dem Muster nr. 168, 1 geschah.
Wenn darauf hin Aristogeiton einen Antrag stellte und das
Volk sofort darüber abstimmte, so mag das nicht der definitiven
Entscheidung gegolten haben, sondern es war eine lipoyetpoxovia
der ersten Lesung. Eine solche vpoyetpsxovt'a kann aber auch
§. 5 und §. 9 der Rede gegen Androtion gemeint sein. Wenigstens
mag darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch sonst
die mit dem Worte SiayetpoTOvia bezeichneten Abstimmungen
sich als Abstimmungen gelegentlich der ersten Lesung erweisen
lassen; so CIA. I 40, worüber ich in den Demosthenischen
Studien II 417 [55] gesprochen, RgTimokrates §. 25 S. 707,25,
RgNeaera §. 5, S. 1346, 26, Xenophon Hell. I 7, 11 und
den Artikel xpoyeipixovia bei Harpokration (s. o. S. 111). Sollte
aber die Abstimmung über den Antrag Androtion’s nicht
diese Bedeutung gehabt haben, sondern es auf eine sofortige
Erledigung desselben abgesehen gewesen sein, dann möchte ich
nicht zweifeln, dass die Ankündigung der Klage vor der Abstimmung
geschehen war und diese mithin bedingt erfolgte.
Ausser diesen Anträgen bin ich nur noch einen direct in der
Ekklesie gestellten, gegen welchen die Ypa<pf ( xapav6(j.tov angestrengt
wurde, nachzuweisen in der Lage. Es ist jener, durch
welchen Philokrates nach Aeschines RvdGes. §. 13 die Zulassung
der Gesandten Philipps bezweckte (vgl. Demosthen.
Studien II 386 [24]). Der Annahme, dass die Anmeldung der
Klage in derselben Ekklesie, in welcher Philokrates den Antrag
einbrachte, stattfand, steht nichts im Wege; auch könnte
die dabei erwähnte Abstimmung (6 3-^p.oc &k<xq op.cptoiJ.üv eysips-TÖVTjcsv)
sich auf die Einbringung bezogen haben, wenn nicht
nach dem a. a. O. Bemerkten eine Verletzung der parlamentarischen
Geschäftsordnung wahrscheinlicher wäre. Andere