Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

}

162  Hartei.
rungen  einer  prompten  Executive  finden,  dass  ein  rechtskräftig
gewordener  Volksbeschluss  von  dem  ersten  besten  Privatmann
suspendirt  und  so  die  Handlungen  der  Regierung  in  jedem
Augenblick  durchkreuzt  werden  durften.  Dass  übrigens  derjenige, ­
  welcher  einen  probuleumatischen  Antrag  zu  Falle  zu
bringen  beabsichtigte,  auch  ohne  die  Veröffentlichung  durch  das
Programm  zurKenntniss  desselben  gelangen  konnte,  möchte  man
Bake  schon  deshalb  zugestehen  wollen,  weil  ja  selbst  Beschlüsse,
die  der  Rath  innerhalb  seiner  Competenz  fasste,  ebenso  der  Ypaoi]
xapavcp.wv  unterlagen  wie  Volksbeschlüsse  (vgl.  Demosthenes
RgEuerg.  §.  34  S.  1149,  13  fevopivou  toivüv  toütou  tou  ii-qt?la\j.caoq
sv  zfi  ßouAy)  y.x!  oüosv'o?  ypayop.svou  7tapavöp.(i)v,  ak\v.  xupi'ou  ovto?  und
Andokides  in  der  Mysterienrede  §.  17).
Aehnliche  Erwägungen  Hessen  Madvig  (Eine  Bemerkung
über  die  Gräme  der  Competenz  des  Volkes  und  der  Gerichte  bei
den  Athenenaiern  in  den  Kleinen  phil.  Schriften  S.  379.,)  zu
der  Annahme  gelangen,  dass  die  Suspensionskraft  dieser  Klage
nicht  regelmässig  eintrat:  ,Es  ist  aber  klar,  dass  es  eine  grosse
Menge  von  Fällen  gab,  wo  die  augenblickliche  oder  möglichst ­
  schnelle  Ausführung  eines  angenommenen  administrativen
Beschlusses  (z.  B.  wegen  einer  Kriegsunternehmung,  einer  Vertheidigungsmassregel
  oder  einer  dringenden  Polizeiveranstaltung ­
  u.  s.  w.)  so  wichtig  war,  dass  der  Ausgang  eines  weitläufigen ­
  Processes  nicht  abgewartet  werden  und  keine  Anklage,
selbst  mit  dem  Klägereide  verbunden,  in  den  Weg  treten  konnte.
Wir  haben  aber  über  die  Begrenzung  nicht  die  geringste  Andeutung ­
  einer  Nachricht/  Madvig  enthält  sich  über  die  Art
der  Begrenzung  jeder  Vermuthung  und  ich  weiss  nicht,  ob  er
dabei  an  Anträge  und  Massnahmen,  welche  athenische  Behörden
wie  z.  B.  Strategen  vor  das  Volk  zu  bringen  hatten  (vgl.  CIA.
I  nr.  40  Z.  55),  gedacht  hat.  Ich  vermag  zwar  kein  Zeugniss
dafür  vorzubringen,  dass  diese  von  der  ypacpyj  ^apav6p.wv  eximirt
waren;  aber  die  Annahme  scheint  mir  so  selbstverständlich,
dass  eher  das  Gegentheil  bewiesen  werden  müsste.  Indessen
sind  genug  andere  Vorschläge  dringlichster  Art  denkbar,  auf
welche  Madvig’s  Bedenken  passen,  die  gegen  den  Willen  des
Volkes  zu  vereiteln  unmöglich  in  das  Belieben  des  Ersten  Besten
gelegt  sein  durfte.  Und  doch  wird  uns  eine  Thatsache  überliefert, ­
  welche  dieser  Folgerung  widerspricht.  Gegen  den  Antrag
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.