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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  III.

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Verhandlung  in  der  Regel  für  den  Augenblick  als  beendet  zu
gelten  hat  oder  in  einem  probuleumatisch.cn  Decret  geschieht.
Zur  ersteren  Classe  gehören  folgende  Fälle:
1)  nr.  164,  ein  die  Kolophonier  betreffendes  Volksdecret,
wie  aus  dem  Mangel  der  probuleumatischen  Formel  zu  erkennen
ist.  Dasselbe  beantragt  Z.  19  ff.:
e[tvai  o’  aoTOt?  y.at  a]|XXo  afciöbv  sav  tivos  [ostovxat  eJupfsaOa:  itapä
too  S^]j|j.ou  Tou  ’Aörjvatwv.
Die  Aufschreibung  wird  zum  Schluss  angeordnet.
2)  nr.  231.  An  dieses  Decret,  welches  Z.  18  die  Bestimmung
enthält  [stvat  os  aüxtl)  y.at  a/Cho  trfa9]bv  süpsaQat  ir[apa  tou  c/p.ou],  schliesst
sich,  ohne  dass  ein  Schreiber  dasselbe  auszufertigen  angewiesen
wäre,  ein  zweites,  welches  aber  einem  anderen  Jahre  angehören
muss,  indem  die  Stellenzahl  nicht  denselben  Archontennamen
wie  im  vorausgehenden  einzusetzen  gestattet.  Köhler  datirt  das
erste  eit’  ’Ap/_wraou  ap-/ovxoc,  d.  i.  01.  115,  3  =  318/7  v.  Chr.,
das  zweite  ex'r  Av)|i.ox.Xet8ou  01.  116,  1  =  316/5  oder  eiet  llpaqcßouXou
  01.  116,  2  =  315/4  v.  Chr.  Die  Aufschreibung  des  ersten
Decrctes  mag  durch  das  zw'eite  veranlasst  worden  sein.
3)  nr.  307.  Es  folgt  auch  hier  auf  das  erste  Decret  ein
zweites,  gleichfalls  aus  einem  anderen  Arcliontat  stammend
und  vielleicht  nicht  einmal  auf  dieselbe  Person,  sondern  nur  auf
den  Träger  desselben  Ehrenamtes  bezüglich  (a-fwvoQETYji;).  Beide
sind  Vollcsdecrete.  Im  ersten  heisst  es  Z.  20:
etvat  os  aüxto  [ocjvxt  rote  [eu0uva?  ttjc  y.axä  xov  vojj.ov
süpsaOat  itapä  xoü  or ( [j.ou  ayaOjov  oxou  av  Soy.]|et  ät;io<;  Etvat.  ava-Ypätbat
  oe  y.xA.
Wenn  das  hier  gegebene  Versprechen  realisirt  wurde,  so
geschah  das  später  und  wenn  darüber  eine  öffentliche  Urkunde
ausgestellt  wurde,  musste  sie  nicht  auf  demselben  Stein  aufgezeichnet ­
  oder  auch  nur  an  demselben  Orte  ev  xw  ts|j.evsi  tou
Aiovüaou,  der  für  eine  besondere  Kategorie  von  Decreten  reservirt
war,  aufgestellt  sein.
4)  nr.  108  Frg.  a.  Diese  Inschrift  enthält  ein  Volksdecret,
durch  welches  Orontes  das  Bürgerrecht  verliehen  wurde.  In
Frg.  b  und  c,  welche  Rangabis  und  Köhler  derselben  Tafel  wie
Frg.  u  vindiciren,  findet  sich  Z.  10  die  Bestimmung:
[xapa]  xa  ev  t</3e  tu  4()(p[wp.axt]  y £ TPap-p-eva  y.at  aXXo  dtyaGov  o
xt  &'/  [b|6v[-rjxat
            
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