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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

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p,Y)Se  /opvpfbv  |  p.Y]§£va  xat^p^Jcai  p.Y]S’  siapopav  |  p,Y)§epiav  em-Ypapsiv.

Unter  cup.ßoAa  versteht  Böckh  hospitii  signa  oder  tesserae.
Vermuthlich  handelte  es  sich  dabei  um  gegenseitige  Erleichterungen ­
  des  Handelsverkehrs,  jedenfalls  um  einen  nicht  unwichtigen ­
  Punkt,  der  aber  in  der  Fassung  des  Decrets  als
etwas  Nebensächliches  zwischen  Hauptantrag,  der  durch  die
Bestimmung  des  dvafptätjiö«  als  abgeschlossen  erscheint,  und
Amendement  eingeflickt  ist.  Man  könnte  meinen,  auch  hierin
einen  etwa  in  der  Ekklesie  erst  eingebrachten  Zusatzantrag
vor  sich  zu  haben,  der,  weil  er  von  demselben  Antragsteller
wie  das  Hauptdecret  herrührte,  kurz  angeschlossen  ward,  und
dass  sich  der  zweite  Zusatzantrag  zu  dem  ersten  formell  in
Beziehung  setzte,  mit  dem  er  auch  inhaltlich  genauer  stimmt.
Das  eben  besprochene  voreuklidische  Decret  nr.  59  könnte
diese  Auffassung  nur  empfehlen.  Nun  lässt  sich  zwar  vermuthen,
  dass  mancher  als  Amendement  gestellte  Antrag  nicht
als  solches  beurkundet  worden  sei.  Ich  habe  früher  darauf
hingewiesen,  dass  nicht  selten  die  Einladung  in  das  Prytaneion
als  ein  Anhängsel  auf  den  abgeschlossenen  Antrag  folgt.  Dieselbe ­
  mit  anderen  wichtigeren  Bestimmungen  oder  solche  allein
finden  sich  so  z.  B.  12.  17.  69.  84.  87.  89.  115.  115 b (Z.30—51).
136.  147.  164  u.  a.  m.  Jedoch  in  dem  vorliegenden  Falle,  wo  durch
eine  solche  kurze  Zusammenfassung  die  Beziehung  des  zweiten
Amendements  geradezu  unverständlich  würde,  ist  diese  Annahme
ausgeschlossen  und  bleibt  es  weit  wahrscheinlicher,  dass  das
Proxeniedecret  und  was  unmittelbar  darauf  folgt  von  demselben
Antragsteller  herrührte  und  ursprünglich  zusammengehörte,  also
ein  Theil  des  Hauptantrages  war.
Das  zweite  ähnlich  formulirte  Amendement  enthält  das
Ehrendecret  der  Söhne  Leukon’s,  welches  Androtion,  des  Andron
Sohn,  der  Gargettier  beantragt  hatte,  Z.  66:
II  |  .  c,  Tip.oxpaTouc  KpuDEU?  sTk£•  ta  [p.ev  ak\y.  -/.[aOajjrsp
'AvSpoiiwv-  uTEpavoicaft  oe  x,a!  ’Atcoa]|X<1)Viov  tsv  Aeuxcovo?  ubv
£7.  TO)  fv
Der  vorausgehende  Hauptantrag  ist,  obwohl  Ioo^e  tw  8’jp.o)  in
den  Präscripten  fehlt  und  den  Charakter  des  Decretes  nicht
bezeugt,  durch  den  Mangel  der  probuleumatischen  Formel  zu
            
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