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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

Studien  über  attisches  Staatsrecht  und  Urkundenwesen.  III.

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sie  zu  Stande  kamen,  auf  welche  sie  demnach  allein  bezogen
werden  können,  wie  190.  270.  280.  303.  304.  305.  306.  308.
314.  315.  316.  317  (vgl.  318).  322.  325.  330.  331.  334  u.  s.  w.
Ein  weiteres  Argument  wäre  gewonnen,  wenn  es  gelänge  zwei
identische  Protokolle  eines  bei  derselben  Ekklesie  zu  Stande
gekommenen  probuleumatischen  und  eines  Volksdecretes  zu
finden.  Nun  haben  wir  solche  Decrete,  die  an  demselben  Tage
zu  Stande  kamen,  nämlich  nr.  125  und  126,  173.  174  und
’AOvjvatov  VI  131,  109  und  das  Ehrendecret  der  Söhne  Leukons,
aber  davon  sind  die  beiden  ersten  vermuthlich  probuleumatisch,
die  anderen  Volksdecrete.  Aber  glücklicher  Weise  rindet  sich
noch  ein  Paar  nr.  471  und  472,  welche  den  aufgestellten  Bedingungen ­
  ganz  entsprechen.  Die  Präscripten  des  probuleumatischen ­
  Decretes  471  sind  identisch  mit  jenen  des  Volksdecretes ­
  und  beziehen  sich  auf  eine  und  dieselbe  Ekklesie.  Es
geht  mithin  durchaus  nicht  an,  das  Protokoll  des  ersten  Decretes
der  Inschrift  nr.  168  auf  die  Rathssitzung  zu  beziehen  trotz
loocjs  ty)  ßou/.-f;,  welches  in  nr.  403  gleich  fehlerhaft  steht,  nur
dass  hier  der  Fehler  durch  das  danebenstehende  ezzXrpix  augenscheinlich ­
  constatirt  werden  kann  (vgl.  I  S.  620).
Wir  werden  nun  auf  Grund  der  erläuterten  Beispiele  mit
schärferem  Blick  leicht  und  sicher  an  anderen  Urkunden  Indicien
  auffinden,  welche  auf  erste  Lesung  und  Schlussverhandlung ­
  führen.  Wie  uns  nr.  168  den  Gang  der  Verhandlung  in
seinen  beiden  Stadien  vorführt,  die  Procheirotonie  und  die
Schlussverhandlung  und  die  in  beiden  Versammlungen  gefassten
Beschlüsse  mit  vollständigen  Präscripten  bietet,  welche  über
das  Intervall  derselben  Aufschluss  geben,  die  gleiche  Einsicht
gewährt  die  Inschrift  nr.  186  über  die  Euenor  decretirten  Ehren.
Auch  sie  umfasst  zwei  Decrete,  deren  erstes  leider  zu  Anfang
verstümmelt  ist,  deren  zweites  aber  das  Resultat  der  Schlussverhandlung ­
  in  der  Form  eines  Amendements  zu  dem  vorausgehenden ­
  probuleumatischen  Decret  enthält,  welches  bei  der
in  einer  früheren  Ekklesie  stattgehabten  Procheirotonie  angenommen ­
  worden  war  und  in  üblicher  Weise  als  Urkunde  aufgezeichnet ­
  wurde.  Die  Inschrift  lautet  Z.  1  ff.:
\-poaa'(y.'[]v.v  Efujijvopa  [ixp|b:;  xov  §ijp.ov,  Yvw]g[r ( v]  os  £up.ßdk-AetYÖai
  v]?js  |  ßou>%  sic  xov]  o^p.ov,  8xi  ooy.si  xj)  ßoupdjli],  e[xx£iS]v)
Eu[^va>p  A|x.apväv  xpbGup.öi;  ssxijv]  |  xspl  xov  ovjp.ov  xbv  AO^vaiiov
            
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