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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

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Hartei.

deutlich  und  ergab  der  Wortsinn;  daher  es  ganz  richtig  heisst
■rcpÖTepov  yivstcc.  ^sipaxovta  ev  xp  sy.yAvjxia,  leider  aber  auch  unbestimmt; ­
  denn  das  itpcxepov  ermangelt  der  Beziehung.  Sie  wäre
gewonnen,  wenn  wir  schreiben  dürften  ev  xivi  b.y'kr^a.  Aber  wir
dürfen  dreist  ergänzen  itpiv  xob?  xxpoeopcu:  of  äv  Xa/wcav  irpoeSpEustv
zic,  ty)v  xpd)XY;v  Ey.zX^cfav  exri^ipicai,  weil  eine  Ergänzung  unerlässlich ­
  und  eine  andere  nach  den  vorausgegangenen  Erwägungen ­
  nicht  denkbar  ist.  Auch  das  ist  augenscheinlich,
dass  sich  die  xetpoxovia  oder  wie  richtiger  zu  sagen  war  die
Sia^EtpoTovta  auf  den  zvreiten  Theil  der  probuleumatischen  Formel,
ot!  ooy.ei  xjj  ßsuXr,  y.xX.,  bezog  und  so  bezogen  durchaus  verständlich ­
  und  angemessen  erscheint.  Das  Volk  sollte  entscheiden,
nicht  ob  die  Vorschläge  des  Rathes  anzunehmen  oder  zu
verwerfen  sein,  sondern  was  allein  der  Wortlaut  anzunehmen
gestattet,  ob  dieselben  genügen,  ob  nicht  formelle  Bedenken
gegen  dieselben  sprechen,  ob  sie  nicht  einer  Erweiterung  oder
Beschränkung  bedürftig  seien,  ob  sie  in  der  Form,  wie  sie  der
Rath  eingebracht  hatte,  die  Grundlage  der  weiteren  Verhandlung
bilden  sollen  oder  nicht.  Das  war  der  Ort,  wo  jeder  Niclitbuleut
mit  seiner  Meinung  hervortreten  und  das  Probuleuma  amendiren
  oder  bekämpfen  konnte.  Das  war  auch  die  Stelle,  wo,
wie  später  gezeigt  werden  soll,  die  YP 3! ?ü  3c«P«v6|mi>v  Platz
greifen  und  den  Gang  der  weiteren  Verhandlung  bis  zur  erfolgten ­
  richterlichen  Prüfung,  welche  xvie  die  Debatte  in  erster
Linie  die  formellen  Seiten  der  Anträge  zum  Gegenstand  hatte,
sistiren  konnte.  So  aufgefasst  erlangt  das  Zeugniss  des  Harpokration,
  wie  ich  meine,  ohne  Gewaltsamkeit  Sinn  und  Zusammenhang ­
  und  bestätigt  in  erwünschter  Weise  die  auf  anderem
Wege  gewonnene  Annahme  einer  ersten  Lesung.
Durch  die  Vorlage  und  Annahme  eines  probuleumatischen
Antrages,  der,  wie  wir  nun  durch  das  Zeugniss  des  Plarpokration
wissen,  bei  dieser  Gelegenheit  debattirt  und  amendirt  werden
konnte,  war  also  das  Volk  von  der  Sache  in  Kenntniss  gesetzt
und  eine  nächste  Ekklesie  zur  Verhandlung  und  Abstimmung
fixirt.  Dass  das  nicht  immer  die  nächste  Ekklesie  sein  musste,
dass  die  Schlussverhandlung  von  der  ersten  Lesung  durch
einen  längeren  Termin  getrennt  sein  konnte,  lässt  sich  noch  aus
der  Art,  wie  in  einigen  Volksdecreten  auf  den  Eiubringungsakt
berufen  wird,  nachweisen.  Aus  der  oben  unter  17)  mitgetheilten
            
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