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Härtel.
in Anwendung- kommen, so wie die probuleumatischen vom Rathe
vorberathen und eingebracht worden und das Volk hat in gleicher
Weise über sie in verschiedenen Ekklesien, in einer ersten und
zweiten Lesung, verhandelt und abgestimmt. Wenn demnach
die verschiedene Beurkundung derselben mit Rücksicht auf die
parlamentarische Verhandlung der Anträge nicht begründet
werden kann, so ist doch durch diese Aufdeckung einer ersten
und zweiten Lesung zum Verständniss derselben ein Schritt
gethan. Sowie die probuleumatischen Decrete sich auf die Einbringung
der Anträge in die Ekklesie, also die erste Lesung,
beziehen, so stehen die Volksdecrete mit der Schlussverhandlung
im Zusammenhang. Die Quelle der ersteren sind die Rathsprotokolle,
die Quelle der letzteren die Protokolle der Ekklesie.
Der Wortlaut jener ist vom Standpunkt der über ihr erstes
Stadium noch nicht hinausgekommenen Verhandlung, der Wortlaut
dieser vom Standpunkt der Schlussabstimmung, auf welche
das sie regelmässig einleitende idiyjsicOai (oeoö/Oou) tw c-jp.«
hinweist, concipirt. In den ersteren erfahren wir nur durch
ISo^e if\ ßsuAp v.a\ tu o-jgw in den Präscripten, dass der Akt
der Einbringung zurückgelegt sei, aus dem Context nicht einmal
das; die letzteren verrathe'n über die zurückgelegten Stadien
der Verhandlung des Antrages nichts. Als Ausgangspunkt der
ersteren erscheint der Rath und dass ihr Sprecher ein Mitglied
des Rathes sei, ist die natürlichste und allein begründete Annahme.
Woher die letzteren stammen, ob ihr Antragsteller
Rathsmann oder einfacher Bürger war, das lassen sie unschwer
schon jetzt errathen.
Ich glaube durch die bisherige Untersuchung, wenn ich
für meine Hypothese weiter nichts vorzubringen hätte, erwiesen
zu haben, dass der Verhandlungsmodus, welchen ich in den
Demosthenischen Studien für eine beschränkte Zahl von Anträgen
wahrscheinlich machte, für alle Anträge gleichmässig
galt und nehme für den Einbringungsakt jedes Antrages den
Ausdruck Trpc/EtpcTovta, gestützt auf das Zeugniss Harpokrations,
in Anspruch, welches selbst nun in einem etwas anderen Lichte
erscheinen und einen unverächtlichen Beleg für die Richtigkeit
der entwickelten Hypothese geben dürfte. Es lautet:
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