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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 92. Band, (Jahrgang 1878)

110

Härtel.

in  Anwendung-  kommen,  so  wie  die  probuleumatischen  vom  Rathe
vorberathen  und  eingebracht  worden  und  das  Volk  hat  in  gleicher
Weise  über  sie  in  verschiedenen  Ekklesien,  in  einer  ersten  und
zweiten  Lesung,  verhandelt  und  abgestimmt.  Wenn  demnach
die  verschiedene  Beurkundung  derselben  mit  Rücksicht  auf  die
parlamentarische  Verhandlung  der  Anträge  nicht  begründet
werden  kann,  so  ist  doch  durch  diese  Aufdeckung  einer  ersten
und  zweiten  Lesung  zum  Verständniss  derselben  ein  Schritt
gethan.  Sowie  die  probuleumatischen  Decrete  sich  auf  die  Einbringung ­
  der  Anträge  in  die  Ekklesie,  also  die  erste  Lesung,
beziehen,  so  stehen  die  Volksdecrete  mit  der  Schlussverhandlung
im  Zusammenhang.  Die  Quelle  der  ersteren  sind  die  Rathsprotokolle, ­
  die  Quelle  der  letzteren  die  Protokolle  der  Ekklesie.
Der  Wortlaut  jener  ist  vom  Standpunkt  der  über  ihr  erstes
Stadium  noch  nicht  hinausgekommenen  Verhandlung,  der  Wortlaut ­
  dieser  vom  Standpunkt  der  Schlussabstimmung,  auf  welche
das  sie  regelmässig  einleitende  idiyjsicOai  (oeoö/Oou)  tw  c-jp.«
hinweist,  concipirt.  In  den  ersteren  erfahren  wir  nur  durch
ISo^e  if\  ßsuAp  v.a\  tu  o-jgw  in  den  Präscripten,  dass  der  Akt
der  Einbringung  zurückgelegt  sei,  aus  dem  Context  nicht  einmal ­
  das;  die  letzteren  verrathe'n  über  die  zurückgelegten  Stadien
der  Verhandlung  des  Antrages  nichts.  Als  Ausgangspunkt  der
ersteren  erscheint  der  Rath  und  dass  ihr  Sprecher  ein  Mitglied
des  Rathes  sei,  ist  die  natürlichste  und  allein  begründete  Annahme. ­
  Woher  die  letzteren  stammen,  ob  ihr  Antragsteller
Rathsmann  oder  einfacher  Bürger  war,  das  lassen  sie  unschwer
schon  jetzt  errathen.
Ich  glaube  durch  die  bisherige  Untersuchung,  wenn  ich
für  meine  Hypothese  weiter  nichts  vorzubringen  hätte,  erwiesen
zu  haben,  dass  der  Verhandlungsmodus,  welchen  ich  in  den
Demosthenischen  Studien  für  eine  beschränkte  Zahl  von  Anträgen ­
  wahrscheinlich  machte,  für  alle  Anträge  gleichmässig
galt  und  nehme  für  den  Einbringungsakt  jedes  Antrages  den
Ausdruck  Trpc/EtpcTovta,  gestützt  auf  das  Zeugniss  Harpokrations,
in  Anspruch,  welches  selbst  nun  in  einem  etwas  anderen  Lichte
erscheinen  und  einen  unverächtlichen  Beleg  für  die  Richtigkeit
der  entwickelten  Hypothese  geben  dürfte.  Es  lautet:
IIPOXEIPOTONIA:  sfoixsv  ’AGijvvjm  toiouto  ti  Yr/vsaOat,  o-crav
ßouAvjs  TipsßsuXsu'äcYjc  thoepqiM  eie,  tov  cijp.ov  -q  yvwp.Tj  •
            
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