Zur Geschichte der Gründung des Hauses Thang.
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Auf Pei-tsi folgte dessen Sohn % grli Liö-sse. Derselbe
erhielt die älteste Kaisertochter von [J» Lin-hai zur Gemahn
und starb als stechender Vermerken von Pien-tscheu.
Sching-sien, der Sohn Liö-sse’s, war zu den Zeiten
der Kaiserin Wu Beaufsichtigen der Mitte der Vorhalle. Er
wurde von den grausamen Angestellten der Gerichte getödtet.
Kaiser Kao-tsu hatte einst die Verdienste der Häupter
der Unternehmung von Thai-yuen erörtert. Er erliess eine
höchste Verkündung, in welcher er sagte: Pei-tsi, der als
oberster Buchführer Gebietende, oberster Buchführer des Königs
von Thsin, Vorgesetzter des Pfeilschiessens zur Linken, und
Lieu-wen-tsing, 1 Vorbringender der Worte, erhalten Nachsicht
bei zweimaliger Verwirkung des Lebens.
Tschang-siin-schiin-te, grosser Heerführer der kühnen Leibwache
zur Linken, m % & Lieu-hung-khi, grosser Heerführer
der kühnen Leibwache zur Rechten, gg (J )
Teurtsung, grosser Heerführer der lagernden Leibwache zur
Rechten, Thsai-schao, grosser Heerführer der stützenden
Leibwache zur Linken, Thang-khien, innerer Vermerker
und aufwartender Leibwächter, |]jj [Jj Yin-khaischan,
aufwartender Leibwächter von der Abtheilung der Angestellten,
0|J [ft Lieu-schi-lung, der grosse Hung-lu,
ffij # Lieu - tsching - hoei, Beruhiger der Leibwache
und kleiner Reichsminister, £ f& Tschao-wen-khö, Beaufsichtiger
der Gewässer, ä ± D 2 Wu-sse-yö, Mittlerer
der Leibwächter von der Abtheilung der Rüstkammer,
Tsch’ang-ping-kao, ^5 M fr Li-sse-hang, 1^1 H Li ‘
kao-thsien, Heerführer der raschen Reiter, gfjr üt m Hiü -
schi-tschü, ältester Vermerker der lagernden Leibwache zur
Linken, im ganzen vierzehn Menschen, erhalten Nachsicht bei
einmaliger Verwirkung des Lebens.
Im zehnten Monate des neunten Jahres des Zeitraumes
Wu-te (626 n. Chr.) bestimmte Kaiser Thai-tsung wieder die
zu den Lehen der verdienstvollen Diener gehörenden Thüren
1 Lieu-wen-tsing ist der Gegenstand des vorhergegangenen Abschnittes.
2 Das hier fehlende Zeichen ist aus 5iy links und mit darüber befindlichem
fl' rechts zusammengesetzt.