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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 91. Band, (Jahrgang 1878)

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Bachmann.

Pannoniam,  cum  Saxonibus  Euciis,  qui  se  nobis  voluntate  propria
  tradiderunt,  per  Danubium  et  limitem  Pannoniae  usque  iu
Oceani  litoribus,  custodiente  Deo,  Dominatio  nostra  porrigitur. 1
Auch  hier  sind  keine  Baiern  genannt,  während  die  weniger
mächtigen  Nordschwaben  und  Juten  angeführt  werden;  anderseits ­
  wird  man  in  einem  derartigen  Schriftstücke  einen  weitgehenden ­
  Irrthum  des  Schreibers  nicht  annehmen  und  etwa
,Baioariis‘  statt  ,Pannoniam‘  lesen  dürfen.  2  Die  wichtige  Stelle
Wisigothis,  qui  incolebant  Franciae  plagam  septemtrionalem,
Pannoniam  wird  erklärt  durch  das  Nachfolgende:  ,per  Danubium
et  limitem  Pannoniae  usque  etc/  Ersteres  bezeichnet  also  das
obere  Donauland,  Vindelicien,  wo  wirklich  Gothen  herrschten,
freilich  nicht  Westgothen  (es  wird  demnach  Walagothis  statt
Wisigothis  zu  lesen  sein  und  die  Stelle  bietet  einen  Sinn).  Es
ist  dies  auch  neben  den  Gebieten  der  Sachsen,  Jüten,  Nordschwaben ­
  und  Thüringer  jenes  Gebiet,  das  der  König  sich  thatsächlich
  unterwarf  und  das  aufzuführen,  er  nicht  vergessen
konnte.  Thatsächlich  sind  unter  den  Walagothi  die  den  Gothen
unterthänigen  Alemannen  zu  verstehen,  die  vordem  einen  weiter
reichenden  Theil  des  nordöstlichen  Gallien  innehatten.  An  dieses
Gebiet  schliesst  sich  dann  naturgemäss  in  der  Aufzählung  des
Königs  Pannonien  an,  über  das  hin  er  seine  Herrschaft  bis
zum  östlichen  (dem  schwarzen)  Meere  ausgedehnt  habe.  —
Doch  sei  die  corrupte  Stelle  wie  immer  zu  erklären:  es  genügt
hervorzuheben,  dass  König  Theodobert  Baiern  nicht  nennt.
Aber  auch  dem  Geschichtschreiber  des  grossen  Krieges
zwischen  Ostgothen  und  Oströmern,  Procop  von  Cäsarea,  sind
sie  nicht  bekannt.  Sein  Schweigen  fällt  aber  um  so  mehr  ins
Gewicht,  als  er  selbst  in  Italien  verweilte  und  nicht  minder
1  Bei  M.  Bouquet,  Rerum  Gallicarura  et  Francicarum  scriptores,  tom.  IV.  59;
A.  Duchesne,  Historiae  Francorum  scriptores  coaetanei,  5  vol.,  Paris,  1636
bis  1649,  vol.  I.  p.  862.  Die  Echtheit  des  Schreibens  wird  bestritten,
aber  ohne  zureichenden  Grund.
2  Vergl.  Zeuss,  Die  Deutschen,  S.  371  Anm.  *.  Wenn  es  ja  gestattet  ist,
eine  weiter  gehende  Conjectur  zu  machen,  so  ist  allein  ,Walagothis 1  für
,Visigotliis‘  zu  setzen,  weil  offenbar  vom  oberen  Donaulande  die  Rede
ist,  die  Alemannen  aber  damals  und  später  noch  als  die  Bewohner  desselben ­
  allein  nachweisbar  sind.  Dass  ,Visigothis‘  und  nicht  ,Pannoniam“
das  verderbte  Wort  ist,  zeigt,  wie  oben  erwähnt,  der  folgende  Passus
über  die  Ausdehnung  des  Reiches  nach  Osten.
            
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