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Bachmann.
mannen unterwarf, so verstanden sicli die Gothen unschwer
dazu, diese Schmälerung ihrer Herrschaft zuzugestehen. 1
Für die Feststellung des Zeitpunktes, zu dem die Baiern
in ihre neuen Sitze gewandert, erscheint es nun von auserordentlicher
Wichtigkeit, dass König Theodorich und sein Gewährsmann
und Zeitgenosse Cassiodor durchaus nichts von der
Zuwanderung eines neuen grossen Volkes, noch dazu in ein
Gebiet innerhalb der gothischen Machtsphäre erwähnen.
Dies musste geschehen, wo sie von beiden Rhätien und der
Sorge um die Sicherheit Italiens berichten. Ihr Schweigen
beweist das Gegentheil. Eben so wenig wissen aber gleichzeitige
und wenig spätere Nachrichten von dem neuen Volke. 2
1 Agathias, I. 6: oe ö u.iv [08'jospiyo;] dusßiM, 6 8e p-Eyiaro; ’IouaTiviavöi
te 'Pcofiaimv »UTOxparopi xai toi; Fotooi? TEoXöp.01; ^uvEppdyrj, tote 3e oi
IMtooi uTEoötojEEuovTEp Toup ‘bpayyou; xai otmi; av auTOt? <pl\oi te e; Ta u.x-XnjTa
xai süvoi yE'votvro paj^avojp.EVOi, hepcn'/ te tzoXXöjv sijiaTavTai j^topltov,
xai [jlev orj xai to ’A/.au-avixov ys'vo; acplsaav etc. Outio otj oüv xai to töv
A).ap.avcov e0vo? ’jzo TötOiov atpsiixEVov 0Eu8(ßEpToc aÜTo? lyEipäiaaTo. Dass
hier die östlichen Alemannen gemeint sind, zeigt die Ausdehnung der
fränkischen Herrschaft an sich und der Umstand, dass sich die Gothenherrschaft
im Nordwesten nicht über Isfere, Rhone und die penninischen
Alpen hinaus erstreckte. Idatii ep. Chronicon ap. Rone. II. col. 9 ff. An
die von Theodorich in Italien angesiedelten Alemannenhaufen (Zeuss, Die
Deutschen, S. 588—589, nach des Ennodius Lobliede an Theodorich)
darf man nicht denken, da sich die Meravingerherrscliaft zu keiner Zeit in
das Gebiet der ,Sette e tredeci Communi' erstreckte, die mit Wahrscheinlichkeit
(Zeuss 1. c.) von jenen abstammen. Siehe aber dagegen F. H.
v. Stalin, Würtemb. Gescb. I. S. 150—151. Auf andere Alemannenschaaren,
die sich vor Clodwig über den Lech nach Osten in gothisches
Gebiet zogen, werden aber Theodorichs Worte an den Frankenkönig
zu beziehen sein: ,Motus vestros in fessas reliquias temperate: quia jure
gratiae merentur evadere, quos ad parentum vestrorum defensionem respicitis
refugisse. Estote illis remissi, qui nostris finibus celantur exterriti
1 . Cassiod. Var. II. 41. Für in Italien angesiedelte Flüchtlinge war
eine solche Bitte nicht nothwendig.
- Die sogenannte fränkische Völkertafel wird eine Ausnahme bilden, wenn
man sie mit Müllenhoff (Abhandl. d. kön. Akad. d. Wissensch. zu Berlin,
Berlin, 1863, S. 520) in das Jahr 520 setzen darf. Dies is.t aber aus
äusseren und inneren Gründen zu bezweifeln. Jene sind in der obigen
Auseinandersetzung enthalten, diese seien hier nur kurz angedeutet.
Zunächst hat der Versuch, die letzten 'römischen Statthalter in
Gallien, Syagrius und Aegidius mit der altrömischen Königsreihe in
Verbindung zu bringen (Muljus -Amulius, Pabolus-Pompilius, Egetius-